Artikel 26 - Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV k.a.Abk.)

Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 26 ändert mWv. 1. Januar 2014 FördElRV mWv. 1. Januar 2017 mWv. 1. Januar 2018 Artikel 25, mWv. 1. Januar 2022 Artikel 24

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am 1. Januar 2018 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 15 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 18 und 19 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.



(6) Artikel 7 Nummer 4 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.


(8) Artikel 24 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und am 1. Januar 2022 außer Kraft.

(9) Artikel 25 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und am 1. Januar 2018 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Oktober 2013.



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