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Artikel 5 - Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (53. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Oktober 2017.

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