Artikel 29 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDVEV k.a.Abk.)

Artikel 29 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 29 ändert mWv. 13. Juli 2017 VorlLMIEV LMKV NKV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.
Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1994),

2.
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Februar 2014 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, und

3.
Nährwert-Kennzeichnungsverordnung vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3526), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3221) geändert worden ist.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2017.



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