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§ 2 - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 2129-8-35 Umweltschutz
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§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen



(1) Kraftfahrzeuge, die mit einer Plakette nach Anhang 1 gekennzeichnet sind, sind von einem Verkehrsverbot im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes befreit, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen dies vorsieht.

(2) 1Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. 2Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen im Einzelnen ergibt sich aus Anhang 2.

(3) Kraftfahrzeuge, die in Anhang 3 aufgeführt sind, sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind.

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Zitierungen von § 2 35. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 35. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 35. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) Plakettenmuster
Anhang 2 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (vom 08.12.2007)
Anhang 3 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 3) Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (vom 08.12.2007)
... Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind: 1. mobile Maschinen und Geräte,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
§ 35 StVO Sonderrechte (vom 28.04.2020)
... als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... oder Allge- meinverfügung zugelassen sind; 2. die nach Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218, 2543
Artikel 2 BImSchV35EV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (vom 10.11.2006)
... 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder c) die nach Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur ...