§ 9 Verzicht, Verwirkung
1Ein Verzicht auf den aufgrund einer Rechtsverordnung nach
§ 7 oder
§ 7a entstandenen Anspruch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf Mindestentgeltsätze nach
§ 5 Satz 1 Nummer 1 ist nur durch gerichtlichen Vergleich zulässig; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen.
2Die Verwirkung des in Satz 1 genannten Anspruchs ist ausgeschlossen.
3Ausschlussfristen für die Geltendmachung des in Satz 1 genannten Anspruchs können ausschließlich in dem der Rechtsverordnung nach
§ 7 oder
§ 7a zugrunde liegenden Tarifvertrag geregelt werden; die Frist muss mindestens sechs Monate betragen.
Frühere Fassungen von § 9 AEntG
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interne Verweise§ 12a AEntG Empfehlung von Arbeitsbedingungen (vom 12.12.2021) ... beziehen. Die Kommission kann eine Ausschlussfrist empfehlen, die den Anforderungen des § 9 Satz 3 entspricht. Empfehlungen sind schriftlich zu begründen. (3) ...
§ 13 AEntG Rechtsfolgen (vom 29.11.2019) ... Satzes 1 steht eine Rechtsverordnung nach § 11 für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 ...
§ 13a AEntG Gleichstellung (vom 30.11.2012) ... Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 1) steht für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums
G. v. 25.11.2012 BGBl. II S. 1381
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 EntsRLUG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält," ersetzt. 10. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Verzicht, Verwirkung Ein Verzicht ... 4 enthält," ersetzt. 10. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Verzicht, Verwirkung Ein Verzicht auf den aufgrund einer Rechtsverordnung nach § ... nach § 5 Satz 1 Nummer 1 zum Gegenstand hat, für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie des Abschnitts 5 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich. § 27 ...
Pflegelöhneverbesserungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1756
Artikel 1 PflegeLohnVG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... 24 Monaten beziehen. Die Kommission kann eine Ausschlussfrist empfehlen, die den Anforderungen des § 9 Satz 3 entspricht. Empfehlungen sind schriftlich zu begründen. (3) Ein Beschluss der ... Satzes 1 steht eine Rechtsverordnung nach § 11 für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich." 7. ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
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