Anlage II (zu § 29a)
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Georgien
Ghana
Kosovo
Moldau, Republik
Montenegro
Nordmazedonien
Senegal
Serbien
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 29a AsylG Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung (vom 06.08.2016) ... Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten. (2a) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle zwei ... 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. (3) ... bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... 2017 einen Bericht darüber vor, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der in Anlage II bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen." 10. Dem ... (8) Diese Regelung tritt am 24. Oktober 2017 außer Kraft." 35. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien ... Kraft." 35. Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana ...
Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
Artikel 1 AsylGÄndG 2023 Änderung des Asylgesetzes ... Moldau, die bis zum 30. August 2023 einen Asylantrag gestellt haben." 2. Die Anlage II wird wie folgt gefasst: „Anlage II (zu § 29a) Albanien ... gestellt haben." 2. Die Anlage II wird wie folgt gefasst: „ Anlage II (zu § 29a) Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien ...
Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
G. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1649
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
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