§ 1303 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1303 Ehemündigkeit


§ 1303 hat 1 frühere Fassung und wird in 10 Vorschriften zitiert

1Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 22. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 1303 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2429

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1303 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1303 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1314 BGB Aufhebungsgründe (vom 22.07.2017)
... Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie 1. entgegen § 1303 Satz 1 mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung das ...
§ 1315 BGB Ausschluss der Aufhebung (vom 22.07.2017)
... Eine Aufhebung der Ehe ist ausgeschlossen 1. bei Verstoß gegen § 1303 Satz 1 , wenn a) der minderjährige Ehegatte, nachdem er volljährig geworden ist, zu ...
§ 1316 BGB Antragsberechtigung (vom 22.07.2017)
... Antragsberechtigt 1. sind bei Verstoß gegen § 1303 Satz 1 , die §§ 1304, 1306, 1307, 1311 sowie in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 und ... nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Bei einem Verstoß gegen § 1303 Satz 1 kann ein minderjähriger Ehegatte den Antrag nur selbst stellen; er bedarf dazu nicht der ... Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint. Bei einem Verstoß gegen § 1303 Satz 1 muss die zuständige Behörde den Antrag stellen, es sei denn, der minderjährige ...
§ 1318 BGB Folgen der Aufhebung (vom 01.09.2009)
... entsprechende Anwendung 1. zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1303 , 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (1) § 1303 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 22. Juli 2017 geltenden Fassung ist für Ehen, die vor dem 22. Juli 2017 ... 2017 geltenden Recht. (2) Die Aufhebung einer Ehe wegen eines Verstoßes gegen § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, wenn sie nach Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit nach § ... ist ausgeschlossen, wenn sie nach Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit nach § 1303 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Fassung und vor dem 22. Juli 2017 geschlossen worden ... zum 22. Juli 2017 noch nicht abgeschlossene Verfahren über die Erteilung einer Befreiung nach § 1303 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Fassung sind erledigt. Eine Genehmigung nach ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... über Anträge auf Befreiung vom Er- fordernis der Volljährigkeit ( § 1303 Abs. 2 BGB a. F.) 5 Jahre     ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... Gesetzbuchs; 13. die Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit nach § 1303 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Genehmigung einer ohne diese Befreiung ...

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 KEheBekG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 2. § 1303 wird wie folgt gefasst: „§ 1303 Ehemündigkeit Eine Ehe ... Absatz 2 wird aufgehoben. 2. § 1303 wird wie folgt gefasst: „ § 1303 Ehemündigkeit Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit ... gefasst: „(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie 1. entgegen § 1303 Satz 1 mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist, der im Zeitpunkt der Eheschließung das ... a) Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. bei Verstoß gegen § 1303 Satz 1 , wenn a) der minderjährige Ehegatte, nachdem er volljährig geworden ist, ... 1316 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „die §§ 1303 ," durch die Wörter „§ 1303 Satz 1, die §§" ersetzt.  ... Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „die §§ 1303," durch die Wörter „ § 1303 Satz 1 , die §§" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Bei einem Verstoß gegen § 1303 Satz 1 kann ein minderjähriger Ehegatte den Antrag nur selbst stellen; er bedarf dazu nicht der ... Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Bei einem Verstoß gegen § 1303 Satz 1 muss die zuständige Behörde den Antrag stellen, es sei denn, der minderjährige ...
Artikel 2 KEheBekG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... 44 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (1) § 1303 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 22. Juli 2017 geltenden Fassung ist für Ehen, die vor dem 22. Juli 2017 ... 2017 geltenden Recht. (2) Die Aufhebung einer Ehe wegen eines Verstoßes gegen § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, wenn sie nach Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit nach § ... ist ausgeschlossen, wenn sie nach Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit nach § 1303 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Fassung und vor dem 22. Juli 2017 geschlossen worden ... 22. Juli 2017 noch nicht abgeschlossene Verfahren über die Erteilung einer Befreiung nach § 1303 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Fassung sind erledigt. Eine Genehmigung nach § 1315 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
G. v. 17.05.1898 RGBl. S. 189; aufgehoben durch Artikel 112 Abs. 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
§ 49a FGG (vom 01.04.2008)
... Gesetzbuchs: 1. Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit (§ 1303 Abs. 2), 2. Ersetzung der Zustimmung zur Bestätigung der Ehe (§ 1315 Abs. 1 ...


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