§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
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interne Verweise§ 12 BWahlG Wahlrecht (vom 03.05.2013) ... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der ...
§ 15 BWahlG Wählbarkeit (vom 21.03.2008) ... Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die ...
§ 53 BWahlG Übergangsregelung (vom 01.07.2019) ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
Zitat in folgenden NormenBundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Anlage 1 BWO (zu § 18 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20 ... gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland *) (vom 22.02.2020) ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2 BWO (zu § 18 Absatz 5) *) (vom 22.02.2020) ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
§ 6 THWMitwV Beendigung des Amtsverhältnisses ... diesem Bekenntnis innerhalb oder außerhalb des Dienstes zuwiderhandelt, 4. nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 5. im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil ...
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 50 SGB IV Wahlrecht (vom 29.06.2011) ... Träger, der die Rente leistet. (2) Wahlberechtigt ist nicht, wer aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (3) Die ...
§ 51 SGB IV Wählbarkeit (vom 01.01.2018) ... bis zum Ende der Amtsperiode. (6) Wählbar ist nicht, wer 1. aus den in § 13 des Bundeswahlgesetzes genannten Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. auf Grund Richterspruchs ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 62/14 - (zu § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 20.03.2019 BGBl. I S. 368
Entscheidung BVerfGE20190129 ... Januar 2019 - 2 BvC 62/14 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für ... 38 Absatz 1 Satz 1 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar. 2. § 13 Nummer 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht". ... geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „§ 53 Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht ... Übergangsregelung". 2. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Ausschluss vom Wahlrecht Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 13 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf einem Richterspruch im Sinne von § 15 ...
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung der Bundeswahlordnung ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 13 BWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", ... nach § 13 BWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „ § 13 Nummer 1 BWG ", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils ... ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „ § 13 Nummer 2 BWG " und „§ 13 Nummer 3 BWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... die Angaben „§ 13 Nummer 1 BWG", „§ 13 Nummer 2 BWG" und „ § 13 Nummer 3 BWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... 9 wird wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Zitate in aufgehobenen TitelnTHW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
V. v. 11.01.2004 BGBl. I S. 75; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275
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