§ 13 - Baugesetzbuch (BauGB)

neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
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§ 13 Vereinfachtes Verfahren


§ 13 hat 4 frühere Fassungen und wird in 23 Vorschriften zitiert

(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a oder Absatz 2b, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn

1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird,

2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und

3.
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

(2) 1Im vereinfachten Verfahren kann

1.
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden,

2.
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden,

3.
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

2Wird nach Satz 1 Nr. 2 die betroffene Öffentlichkeit beteiligt, gilt die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz entsprechend.

(3) 1Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. 2Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 3. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214 m.W.v. 7. Juli 2023

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Frühere Fassungen von § 13 BauGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.07.2023Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176
aktuell vorher 13.05.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
vom 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
aktuell vorher 20.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
vom 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BauGB Anpassung an den Flächennutzungsplan
... Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als ...
§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan (vom 13.05.2017)
... nicht geltend gemacht werden. Bei der Aufhebung kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 angewendet werden. (7) Soll in bisherigen Erholungssondergebieten nach § 10 der ...
§ 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung (vom 23.06.2021)
... beschleunigten Verfahren 1. gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend; 2. kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des ...
§ 33 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (vom 07.07.2023)
... 4 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Wird ein Verfahren nach § 13 oder § 13a durchgeführt, kann ein Vorhaben vor Durchführung der ...
§ 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (vom 23.06.2021)
... und 3 sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Auf die Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist § ...
§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich (vom 07.07.2023)
... sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. § 10 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Von der ...
§ 214 BauGB Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren (vom 01.01.2024)
... nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2, § 4a Absatz 3, Absatz 4 Satz 2, nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 , auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1, nach § 22 Absatz 9 Satz 2, § 34 ... Internetportal des Landes zugänglich gemacht wurden, f) bei Anwendung des § 13 Absatz 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde ... wird, unterlassen wurde oder g) bei Anwendung des § 4a Absatz 3 Satz 4 oder des § 13 , auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1, die Voraussetzungen für die ...
§ 215a BauGB Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung (vom 01.01.2024)
... Dezember 2024 zu fassen. (3) § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 sowie § 13a Absatz 2 Nummer 4 können nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die ...
§ 246 BauGB Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (vom 07.07.2023)
... Verwaltungsbehörde anzuzeigen sind; dies gilt nicht für Bebauungspläne nach § 13 . Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Verletzung von Rechtsvorschriften, die ...
§ 246c BauGB Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung (vom 07.07.2023)
... zusammenfassenden Erklärungen nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 sind entgegen § 13 Absatz 3 jedoch beizufügen; bei der Vorprüfung des Einzelfalls ist zu berücksichtigen, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 37 UVPG Ausnahmen von der SUP-Pflicht (vom 04.03.2021)
... dass der Plan oder das Programm voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs sowie § 8 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes bleiben ...
§ 50 UVPG Bauleitpläne (vom 01.01.2024)
... zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür unbeschadet der §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Artikel 2 WPGEG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... wird wie folgt geändert: 1. In § 50 Absatz 2 werden die Wörter „ §§ 13 , 13a und 13b des Baugesetzbuchs" durch die Wörter „§§ 13 und 13a des ... „§§ 13, 13a und 13b des Baugesetzbuchs" durch die Wörter „ §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs" ersetzt. 2. Der Anlage 5 wird folgende Nummer 2.14 ...
Artikel 3 WPGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... des 31. Dezember 2024 zu fassen. (3) § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 sowie § 13a Absatz 2 Nummer 4 können nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die ...

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 6 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Baugesetzbuchs
... Wörter „oder der Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (auch in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1) gefehlt hat," ...

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach § 13 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 13a Bebauungspläne der ... Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig." 7. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „nicht ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen;". 8. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Bebauungspläne der ... Verfahren 1. gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend; 2. kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des ... Bebauungsplans." 9. In § 33 Abs. 3 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 13 " die Wörter „oder § 13a" eingefügt. 10. § 34 wird ... eingefügt. b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3" durch die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie ... 1 wird die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3" durch die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2" ersetzt. 10a. In § 35 Abs. 6 Satz 5 ... Satz 2" ersetzt. 10a. In § 35 Abs. 6 Satz 5 wird die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3" durch die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie ... 5 wird die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3" durch die Angabe „nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2" ersetzt. 10b. In § 87 Abs. 4 wird das ... nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 3 und 5 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 (auch in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1), § 22 Abs. 9 Satz ... haben, oder der Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (auch in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1) gefehlt hat, oder bei Anwendung des § 13 Abs. 3 ... § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1) gefehlt hat, oder bei Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, ... abgesehen wird, unterlassen wurde, oder bei Anwendung des § 4a Abs. 3 Satz 4 oder des § 13 (auch in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1) die Voraussetzungen für die ...
Artikel 2 StEntwErlG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... I S. 2819) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs bleiben unberührt."  ...
Artikel 3 StEntwErlG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür unbeschadet der §§ 13 , 13a und 13b des Baugesetzbuchs eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 1 BauLPDigG Änderung des Baugesetzbuchs (vom 07.07.2023)
... „drei Monaten" durch die Wörter „eines Monats" ersetzt. 6. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... zusammenfassenden Erklärungen nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 sind entgegen § 13 Absatz 3 jedoch beizufügen; bei der Vorprüfung des Einzelfalls ist zu berücksichtigen, ...

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... der Gemeinde nicht erforderlich." 10. In § 13 Absatz 1 Satz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 9 Abs. 2a" durch die ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 UVPRLBauRUG Änderung des Baugesetzbuchs
... von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt." 14. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2, § 4a Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2, nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 , auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1 und § 13b, nach § 22 Absatz 9 Satz ... 2 Satz 2 Halbsatz 2 auf § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung, auch in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Satz 2 , § 13a Absatz 2 Nummer 1 und § 13b Satz 1, gefehlt hat, d) bei Vorliegen ... das zentrale Internetportal des Landes zugänglich sind, f) bei Anwendung des § 13 Absatz 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde ... wird, unterlassen wurde oder g) bei Anwendung des § 4a Absatz 3 Satz 4 oder des § 13 , auch in Verbindung mit § 13a Absatz 2 Nummer 1 und § 13b, die Voraussetzungen für ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
§ 35 HOAI Anwendungsbereich
... 7 des Baugesetzbuchs, 2. Bebauungspläne nach den §§ 8 bis 13 des ...


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