Berichtigung des 47. Strafrechtsänderungsgesetzes (47. StrÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 30.12.2013 BGBl. 2014 I S. 12; Geltung ab 28.09.2013
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 28. September 2013 47. StrÄndG Artikel 2, StPO § 397a

Das 47. Strafrechtsänderungsgesetz vom 24. September 2013 (BGBl. I S. 3671) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

 
„2.
In § 397a Absatz 1 Nummer 3 und 5 wird jeweils nach der Angabe „226," die Angabe „226a," eingefügt."

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