(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(8)
Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 tritt mit Beginn der Auslieferung der neuen Dienstkleidung in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
(9) Das Vierte Zolländerungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 613-6-1, veröffentlichten bereinigten Fassung tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.
---
- Anm.
- d. Red.:
- *)
- Gemäß B. v. 18. April 2018 (BGBl. I S. 532) treten die Änderungen am 1. Mai 2018 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 22. Mai 2015.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 8 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 532