Artikel 4 - Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)

G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532; Geltung ab 23.05.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Mai 2015 OWiG § 131

In § 131 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, werden die Wörter „die Wehrbereichsverwaltung" durch die Wörter „das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 BwAttraktStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BwAttraktStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwAttraktStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706 ) geändert worden ist, werden die Wörter „dem Auslandskostengesetz" durch die ...


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