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§ 30 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 30 Windenergie Repowering



(1) 1Für Strom aus Windenergieanlagen, die in ihrem Landkreis oder einem an diesen angrenzenden Landkreis eine oder mehrere bestehende Anlagen endgültig ersetzen (Repowering-Anlagen), erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wenn

1.
die ersetzten Anlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen worden sind,

2.
für die ersetzten Anlagen dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach den Vergütungsbestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die jeweilige Anlage maßgeblichen Fassung besteht,

3.
die installierte Leistung der Repowering-Anlage mindestens das Zweifache der ersetzten Anlagen beträgt und

4.
die Anzahl der Repowering-Anlagen die Anzahl der ersetzten Anlagen nicht übersteigt.

2Im Übrigen gilt § 29 entsprechend.

(2) 1Eine Anlage wird ersetzt, wenn sie höchstens ein Jahr vor und spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme der Repowering-Anlage vollständig abgebaut und vor Inbetriebnahme der Repowering-Anlage außer Betrieb genommen wurde. 2Der Vergütungsanspruch für die ersetzten Anlagen entfällt endgültig.





 

Frühere Fassungen von § 30 EEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 30 EEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 16 EEG Vergütungsanspruch (vom 01.04.2012)
... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 ...
§ 20 EEG Absenkungen von Vergütungen und Boni (vom 01.04.2012)
... Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 31 gelten unbeschadet des § 66 für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in ... 31) ab dem Jahr 2018: um 7,0 Prozent und b) aus sonstigen Anlagen (§§ 29 und 30 ) ab dem Jahr 2013: um 1,5 Prozent. (3) Die jährlichen Vergütungen ...
§ 33h EEG Anzulegender Wert bei der Marktprämie (vom 01.01.2012)
... vermarkteten Strom bei der konkreten Anlage im Fall einer Vergütung nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch ...
§ 35 EEG Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ...
§ 36 EEG Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ...
§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage (vom 01.04.2012)
...  a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 ... bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33; bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der ... bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 nur bis zu der Höhe des aggregierten Bedarfs der gesamten belieferten ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 58 EEG Verbraucherschutz
... gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend.  ...
§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012)
... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ...
§ 64 EEG Verordnungsermächtigung zu Systemdienstleistungen (vom 01.01.2012)
... Umsetzung wirtschaftlich zumutbar ist: 1. für Anlagen nach den §§ 29 und 30 Anforderungen a) an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall, b) an die ...
§ 64f EEG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012)
... und Letztverbraucher gelieferte Strom mindestens Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 sein muss, damit die Verringerung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann; hierbei ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... liefern, in diesem Kalendermonat Strom im Sinne der §§ 23, 24, 25, 27 bis 30 , 32 und 33 ist; für die Berechnung dieser Strommenge darf nur Strom aus erneuerbaren Energien ...
Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie (vom 01.04.2012)
...  2.2 Referenzmarktwert bei Strom aus Windenergie nach den §§ 29 und 30 2.2.1 Die Höhe des energieträgerspezifischen Referenzmarktwerts ... pro Kilowattstunde direkt vermarkteten Stroms aus Windenergie im Sinne der §§ 29 und 30 wird nach der folgenden Formel berechnet: RWWind Onshore = MWWind ... der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom im Sinne der §§ 29 und 30 am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Leipzig in Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert ... der Menge des in dieser Stunde tatsächlich erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30 multipliziert. 2.2.2.2 Die Ergebnisse für alle Stunden dieses Kalendermonats ... die Menge des in dem gesamten Kalendermonat erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30. 2.2.2.4 Bei den Berechnungen nach den Nummern 2.2.2.1 und 2.2.2.3 wird sowohl der ... Sofern die Menge des tatsächlich erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30 nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres verfügbar ist, ist sie für die Zwecke der ... gg sind ab 1. Januar 2013 jeweils gesondert für Strom im Sinne der §§ 29 und 30 und Strom im Sinne des § 31 auszuweisen. 3.5 Soweit die Daten nach Nummer 3.2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 1 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 Prozent Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 liefern." 4. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 ...

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Buchstabe b wird die Angabe „(§ 29)" durch die Angabe „(§§ 29 und 30 )" ersetzt. 7. § 20a wird durch die folgenden §§ 20a und 20b ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung sind die §§ 19, 20, 23 bis 33 und 66 sowie die Anlagen 1 bis 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen ... Vergütungen und Boni (1) Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 31 gelten unbeschadet des § 66 für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in ... aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt." 18. Die §§ 23 bis 33 werden durch folgende §§ 23 bis 33 ersetzt: „§ 23 ... ergibt." 18. Die §§ 23 bis 33 werden durch folgende §§ 23 bis 33 ersetzt: „§ 23 Wasserkraft (1) Für Strom aus ... Absatzes 2 als Anlagen mit einem Ertrag von 60 Prozent ihres Referenzertrags. § 30 Windenergie Repowering (1) Für Strom aus Windenergieanlagen, die in ihrem ... vermarkteten Strom bei der konkreten Anlage im Fall einer Vergütung nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch ... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ... a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 ... bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 bis 33; bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der ... bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 nur bis zu der Höhe des aggregierten Bedarfs der gesamten belieferten ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ... wirtschaftlich zumutbar ist: 1. für Anlagen nach den §§ 29 und 30 Anforderungen a) an das Verhalten der Anlagen im Fehlerfall, b) an die ... und Letztverbraucher gelieferte Strom mindestens Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 sein muss, damit die Verringerung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann; hierbei ... liefern, in diesem Kalendermonat Strom im Sinne der §§ 23, 24, 25, 27 bis 30 , 32 und 33 ist; für die Berechnung dieser Strommenge darf nur Strom aus erneuerbaren Energien ... 2.2 Referenzmarktwert bei Strom aus Windenergie nach den §§ 29 und 30 2.2.1 Die Höhe des energieträgerspezifischen Referenzmarktwerts ... pro Kilowattstunde direkt vermarkteten Stroms aus Windenergie im Sinne der §§ 29 und 30 wird nach der folgenden Formel berechnet: RWWind Onshore = MWWind ... der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom im Sinne der §§ 29 und 30 am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Leipzig in Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert ... der Menge des in dieser Stunde tatsächlich erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30 multipliziert. 2.2.2.2 Die Ergebnisse für alle Stunden dieses Kalendermonats ... die Menge des in dem gesamten Kalendermonat erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30. 2.2.2.4 Bei den Berechnungen nach den Nummern 2.2.2.1 und 2.2.2.3 wird sowohl der nach ... 2.2.2.5 Sofern die Menge des tatsächlich erzeugten Stroms im Sinne der §§ 29 und 30 nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres verfügbar ist, ist sie für die Zwecke der ... gg sind ab 1. Januar 2013 jeweils gesondert für Strom im Sinne der §§ 29 und 30 und Strom im Sinne des § 31 auszuweisen. 3.5 Soweit die Daten nach Nummer 3.2 ...
Artikel 2 EENG Änderung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
... Vermarktung Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach den §§ 16 bis 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom nur am vortägigen oder ... Januar 2013 ist zudem bei der Technologiegruppe Wind zwischen Strom nach den §§ 29 und 30 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Strom nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ...