Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.04.2023 aufgehoben
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen.
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