§ 77a - Finanzgerichtsordnung (FGO)

neugefasst durch B. v. 28.03.2001 BGBl. I S. 442, 2262, 2002 I 679; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1966; FNA: 350-1 Verfassung und Verfahren der Finanzgerichte
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§ 77a


§ 77a wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 77a FGO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77a FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof
V. v. 26.11.2004 BGBl. I S. 3091; aufgehoben durch § 10 V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3803
Eingangsformel ERVVOBVerwG/BFH
... 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542) eingefügt worden ist, und des § 77a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung ...


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