§ 46 Fragestellung
1Der Präsident stellt die Fragen so, daß sie sich mit "Ja" oder "Nein" beantworten lassen. 2Sie sind in der Regel so zu fassen, daß gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. 3Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. 4Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet der Bundestag.
interne Verweise§ 72 GO-BT Abstimmung außerhalb einer Sitzung (vom 01.01.2023) ... zuzuleiten, über die innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechender Anwendung des § 46 Satz 1 abgestimmt werden kann. Eine schriftliche Abstimmung entfällt, wenn eine Sitzung ...
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