Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz - TSG-ÄndG)

G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1978 (Nr. 43); Geltung ab 23.07.2009
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Transsexuellengesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Transsexuellengesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2009 TSG § 8, § 9

Das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben.

2.
In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden das Komma nach dem Wort „hat" gestrichen und das Wort „oder" eingefügt sowie die Wörter „oder noch verheiratet ist" gestrichen.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2009.



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