Die
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
10 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 13 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Landesbehörden" die Wörter „und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen" eingefügt.
- 2.
- In § 31 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 2 Buchstabe e" durch die Wörter „§ 18 Absatz 2 Nummer 5" ersetzt.
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211