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Anlage 13 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste



13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben
oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus-
wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
d) Ortsbesichtigung
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festge-
legter Einwirkungen
- Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
b) Analysieren der Grundlagen
c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-
rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen
Dritter
d) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren
Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung,
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung
der Umweltverträglichkeit
e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen
Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und
Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer
an der Planung fachlich Beteiligter
Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der
Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen
von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach
Tabellenwerten
Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnah-
men, ausgenommen detaillierte schalltechnische
Untersuchungen
f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifi-
schen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingun-
gen
g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmi-
gungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Ver-
handlungen über die Bezuschussung und Kosten-
beteiligung
h) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts ge-
genüber Dritten an bis zu 2 Terminen
i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken
und Anregungen
j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der
Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raum-
verträglichkeitsprüfung
k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen
Rahmenbedingungen
l) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
- Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster
und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorpla-
nung durch zeichnerische Darstellung im erforder-
lichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück-
sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage
für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten,
sowie Integration und Koordination der Fachpla-
nungen
b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c) Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Be-
rechnungen aus anderen Leistungsbildern
d) Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwir-
ken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie
Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs
gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überar-
beiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Be-
denken und Anregungen
f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Be-
hörden und anderen an der Planung fachlich Betei-
ligten
g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Men-
genermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit
der Kostenschätzung
h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von
Ingenieurbauwerken
i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrs-
anlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erfor-
derlichen Schallschutzmaßnahmen an der Ver-
kehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung
der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Unter-
suchungen und Feststellen der Notwendigkeit von
Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
j) Rechnerische Festlegung des Objekts
k) Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
l) Nachweis der Lichtraumprofile
m) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Be-
rücksichtigung der Verkehrslenkung und der Auf-
rechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit
n) Bauzeiten- und Kostenplan
o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
der Ergebnisse
- Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
- Detaillierte signaltechnische Berechnung
- Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
- Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegen-
den öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der
Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz
gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
- Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für
die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren
oder Genehmigungsverfahren einschließlich der An-
träge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen
des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Betei-
ligter
b) Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grund-
erwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Bei-
träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von
Betroffenen
c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunter-
lagen, Beschreibungen und Berechnungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter
d) Abstimmen mit Behörden
e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich
der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörte-
rungsterminen
f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu
Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
 
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage
der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun-
gen und Verwendung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsrei-
fen Lösung
b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur
Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für
die Ausführung notwendigen Einzelangaben ein-
schließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen
Maßstäben
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für
die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und
Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen
Lösung
d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während
der Objektausführung
- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
- Koordination des Gesamtprojekts
- Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere An-
fertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungs-
verzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbe-
dingungen
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu
den Leistungsbeschreibungen der anderen an der
Planung fachlich Beteiligten
d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer
(Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich-
nisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer
(Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich-
nisse mit der Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
- detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen
Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe  
a) Einholen von Angeboten
b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der
Preisspiegel
c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen
der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwir-
ken
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
d) Führen von Bietergesprächen
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
des Vergabeverfahrens
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den
vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und
der Kostenberechnung
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
 
LPH 8 Bauoberleitung
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordi-
nierung der an der Objektüberwachung fachlich
Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Über-
einstimmung mit dem auszuführenden Objekt und
Mitwirken bei deren Freigabe
b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines
Terminplans (Balkendiagramm)
c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden
Unternehmen in Verzug zu setzen
d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung
mit der Auftragssumme
e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Liefe-
rungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüber-
wachung und anderer an der Planung und Objekt-
überwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von
Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Er-
gebnis der Abnahme
f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
daran
g) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit
der Anlagenteile und der Gesamtanlage
h) Übergabe des Objekts
i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprü-
che
j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumenta-
tion des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und
der Wartungsvorschriften
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Erstellen eines Bauwerksbuchs
- Erstellen von Bestandsplänen
- Örtliche Bauüberwachung:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers
in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit den zur Ausführung frei-
gegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und
den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von
Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprü-
fungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Ab-
nahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden
Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und
Lieferungen
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der
Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Ge-
samtanlage
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach
Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen
und geringen Planungsanforderungen auf Überein-
stimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs-
fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich
notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf
der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen-
über den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist


13.2 Objektliste Verkehrsanlagen

Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte Honorarzone
IIIIIIIVV
a) Anlagen des Straßenverkehrs
Außerörtliche Straßen
- ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände  x   
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände   x  
- mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände    x 
- im Gebirge     x
Innerörtliche Straßen und Plätze
- Anlieger- und Sammelstraßen  x   
- sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen
oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
  x  
- sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen
oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der
Umgebung)
   x 
- sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen
oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
    x
Wege
- im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen x    
- im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen  x   
- im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen   x  
Plätze, Verkehrsflächen
- einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts x    
- innerörtliche Parkplätze  x   
- verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen   x  
- verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen    x 
- Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße   x  
- Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr    x 
Tankstellen, Rastanlagen
- mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen x    
- mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen   x  
Knotenpunkte
- einfach höhengleich  x   
- schwierig höhengleich   x  
- sehr schwierig höhengleich    x 
- einfach höhenungleich   x  
- schwierig höhenungleich    x 
- sehr schwierig höhenungleich     x
b) Anlagen des Schienenverkehrs
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke
- ohne Weichen und Kreuzungen x    
- ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände  x   
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände   x  
- mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände    x 
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
- mit einfachen Spurplänen  x   
- mit schwierigen Spurplänen   x  
- mit sehr schwierigen Spurplänen    x 
c) Anlagen des Flugverkehrs
- einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände  x   
- schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen   x  
- schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen    x 






 

Frühere Fassungen von Anlage 13 HOAI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 13 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen
...  9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 1 Prozent. (2) Anlage 13 Nummer 13.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 48 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 genannten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... bis 40 Punkte. (5) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 13 Nummer 13.2 zu berücksichtigen. (6) Für Umbauten und Modernisierungen von Verkehrsanlagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 aufgeführten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind in der folgenden Honorartafel für ... des § 45 festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 genannten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 3 ROGÄndG Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
... Nummer 13.1 LPH 2 Buchstabe j der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ...