§ 286 - Insolvenzordnung (InsO)

§ 286 Grundsatz


§ 286 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303a von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht G. v. 22. Dezember 2020 BGBl. I S. 3328 m.W.v. 1. Oktober 2020

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Frühere Fassungen von § 286 InsO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2020 (30.12.2020)Artikel 2 Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
vom 22.12.2020 BGBl. I S. 3328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 286 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 286 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 InsO Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung (vom 01.07.2014)
... Person, so soll er darauf hingewiesen werden, dass er nach Maßgabe der §§ 286 bis 303a Restschuldbefreiung erlangen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3a EStG Sanierungserträge (vom 23.06.2022)
... das Sanierungsjahr abgelaufen ist. (5) Erträge aus einer nach den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung erteilten Restschuldbefreiung, einem Schuldenerlass auf Grund eines ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 RÜbStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... für das Sanierungsjahr abgelaufen ist. (5) Erträge aus einer nach den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung erteilten Restschuldbefreiung, einem Schuldenerlass auf Grund eines ...

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 2 RestSchBÄndG Änderung der Insolvenzordnung
... 2020 (BGBl. I S. 3256) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 286 wird die Angabe „303" durch die Angabe „303a" ersetzt. 2. § ...


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