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§ 3 - Kristallglaskennzeichnungsgesetz (KrGlasKennzG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.1971 BGBl. I S. 857; zuletzt geändert durch Artikel 355 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 30.12.1971; FNA: 772-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 3 Kennzeichnung



(1) Wer Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes) oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder für diese wirbt, hat bei einer Kennzeichnung der Glasart die Bezeichnungen

"Hochbleikristall 30 v.H."
"Full lead crystal 30 v.H."
"Cristal Superieur 30 v.H."
"Cristallo Superiore 30 v.H."
"Volloodkristal 30 v.H."
"Krystal 30 v.H."
für Erzeugnisse
nach § 2 Abs. 1
Nr. 1,
"Bleikristall 24 v.H."
"Lead crystal 24 v.H."
"Cristal au Plomb 24 v.H."
"Cristallo al Piombo 24 v.H."
"Loodkristal 24 v.H."
"Krystal 24 v.H."
für Erzeugnisse
nach § 2 Abs. 1
Nr. 2,
"Preßbleikristall"
"Bleikristall gepreßt"
(wobei beide Wörter in
gleichem Schriftbild
erscheinen müssen)
für Erzeugnisse
nach § 2 Abs. 1
Nr. 3,
"Kristallglas"für Erzeugnisse
nach § 2 Abs. 1 Nr. 4


zu verwenden. Zusätzlich zu einer dieser Bezeichnungen darf die Kennzeichnung der Glasart in einer anderen Sprache erfolgen.

(2) Für Erzeugnisse, die die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, dürfen die Bezeichnungen des Absatzes 1 oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen nicht verwendet werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Genossenschaften auch dann anzuwenden, wenn sich ihr Geschäftsbetrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt.

 
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Zitierungen von § 3 Kristallglaskennzeichnungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KrGlasKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrGlasKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KrGlasKennzG Verwendung von zusätzlichen Symbolen
... Werden für Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 verwendet, so dürfen zusätzlich die folgenden Symbole verwendet werden:  ... von mindestens 1 cm. (2) Die Symbole und die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 dürfen auf demselben Etikett angebracht werden. (3) Für Erzeugnisse, ... 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen oder für die nicht die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 verwendet werden, dürfen die Symbole des Absatzes 1 nicht verwendet ...
§ 5 KrGlasKennzG Anbringen anderer Aufschriften
... eine Firmenbezeichnung oder eine andere Aufschrift verwendet, die die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 oder mit ihnen verwechselbare Bezeichnungen im ganzen, als Wortstamm oder als ... festgelegten Merkmale auf, so sind unmittelbar neben der Aufschrift die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 deutlich lesbar anzubringen, 2. weist das Erzeugnis die in § 2 ...
§ 7 KrGlasKennzG Ordnungswidrigkeiten
... sie wirbt und dabei im Falle einer Kennzeichnung der Glasart nicht die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 oder andere als in § 4 Abs. 1 beschriebene Symbole verwendet, 2.  ... als in § 4 Abs. 1 beschriebene Symbole verwendet, 2. entgegen § 3 Abs. 2 für Erzeugnisse, die die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht ... in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, eine der Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 oder mit diesen verwechselbare Bezeichnungen verwendet, 3. entgegen ... Abs. 1 aufgeführten Merkmale aufweisen oder für die nicht die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 verwendet werden, eines der in § 4 Abs. 1 beschriebenen Symbole verwendet,  ... 4. entgegen § 5 Nr. 1 es unterläßt, die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 unmittelbar neben der Aufschrift deutlich lesbar anzubringen, 5.  ...
§ 8 KrGlasKennzG Abfertigung durch Zolldienststellen
... Nichtbeachtung des § 3 Abs. 1 Satz 1 steht der Abfertigung durch die Zolldienststellen nicht entgegen. Die ...