§ 1 - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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§ 1 Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung


§ 1 hat 8 frühere Fassungen und wird in 49 Vorschriften zitiert

(1) Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind:

1.
Flugzeuge,

2.
Drehflügler,

3.
Motorsegler,

4.
Segelflugzeuge,

5.
Luftschiffe,

6.
bemannte Ballone,

7.
Luftsportgeräte einschließlich Rettungs- und Schleppgeräte,

8.
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),

8a.
unbemannte Luftfahrtsysteme, die in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig" nach Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 45), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 (ABl. L 176 vom 5.6.2020, S. 13) geändert worden ist, betrieben werden,

9.
Flugmotoren,

10.
Propeller,

11.
sonstiges Luftfahrtgerät, das als Ausrüstungs- oder Zubehörteil eines Luftfahrzeugs den folgenden Anforderungen unterliegt:

a)
den besonderen Anforderungen auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1) oder

b)
den Anforderungen der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät.

(2) In die Musterzulassung eines Luftfahrtgeräts nach Absatz 1 Nr. 1 bis 7 kann die Musterzulassung eines Luftfahrtgeräts nach Absatz 1 Nr. 9 bis 11 einbezogen werden; diese gilt dann nur für die Verwendung des Geräts in den Luftfahrtgeräten, in deren Musterzulassung sie einbezogen war.

(3) 1Ein Luftfahrtgerät, dessen Nachbau nicht vorgesehen ist, wird als Einzelstück zugelassen. 2Einzelstücke sind von der Musterzulassung befreit. 3Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für die Änderungen von Einzelstücken.

(4) 1Von der Musterzulassung befreit sind ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät; für diese Luftfahrzeuge hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen. 2Satz 1 gilt ohne Gewichtsbeschränkung auch für das zugehörige Schleppgerät.


Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung V. v. 7. Dezember 2021 BGBl. I S. 5190 m.W.v. 17. Dezember 2021

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Frühere Fassungen von § 1 LuftVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2021Artikel 4 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
vom 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
aktuell vorher 18.06.2021Artikel 3 Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
vom 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
aktuell vorher 01.03.2013Artikel 2 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 293
aktuell vorher 12.05.2012Artikel 2 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
vom 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
aktuell vorher 28.01.2010Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
vom 18.01.2010 BGBl. I S. 11
aktuell vorher 12.07.2008 (18.07.2008)Bekanntmachung der Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vom 10.07.2008 BGBl. I S. 1229
aktuell vorher 12.07.2008Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
vom 04.07.2008 BGBl. I S. 1214
aktuell vorher 01.07.2007Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
vom 13.06.2007 BGBl. I S. 1048
aktuellvor 01.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LuftVZO Zuständige Stellen (vom 01.03.2013)
... Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 und für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 erteilt der ... Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 und für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 erteilt der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes, im ...
§ 3 LuftVZO Zulassungsvoraussetzungen (vom 12.07.2008)
... Der Antrag auf Musterzulassung von Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 muss enthalten 1. den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers und, falls ...
§ 4 LuftVZO Musterzulassung, Rücknahme und Widerruf
... Das Muster eines Luftfahrtgeräts a) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 wird durch Erteilung des Musterzulassungsscheines zugelassen; hierbei werden ... Gerätekennblatt und die Betriebsgrenzen festgelegt; b) nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 wird durch Erteilung einer Berechtigung zugelassen. (2) Das ...
§ 6 LuftVZO Umfang der Zulassung (vom 18.06.2021)
... von Luftfahrtgerät prüfpflichtig ist. (2) Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen ...
§ 14 LuftVZO Eintragungen in Luftfahrzeugregister (vom 18.06.2021)
... Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a und bemannte Ballone sind bei der Verkehrszulassung von dem Luftfahrt-Bundesamt von Amts wegen in ... Luftverkehrsgesetzes in das Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen, Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 auf Antrag. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend, Absatz 1 Satz 4 jedoch nicht ... 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend, Absatz 1 Satz 4 jedoch nicht für Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 ...
Anlage 1 LuftVZO (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1) Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen (vom 18.06.2021)
... Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, Segelflugzeuge, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a und bemannte Ballone nach den Mustern 1 und 2, für Luftsportgeräte nach den Mustern 3 ... Deutsche Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a und bemannte Ballone führen als Staatszugehörigkeitszeichen die Bundesflagge und den ... M, nichtmotorgetrieben N, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a U, bemannte Ballone O. 3. (1) Flugzeuge, Drehflügler und Motorsegler ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)
V. v. 04.03.1970 BGBl. I S. 262; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
§ 1 LuftBO Anwendungsbereich (vom 08.09.2015)
...  1. nach § 1c Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes, 1a. die nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung keiner Musterzulassung bedürfen, soweit sich nicht ...
§ 3 LuftBO Grundregel für den Betrieb
... zulassen. Absatz 1 bleibt unberührt. (3) Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung dürfen nur betrieben werden, wenn die ...
§ 14 LuftBO Lufttüchtigkeitsanweisung (vom 01.03.2013)
... 1. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der ...

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
§ 1 LuftPersV Erlaubnispflichtiges Personal (vom 24.12.2014)
...  5. Flugdienstberater, 6. Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 und § 6 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Steuerer ...
§ 4 LuftPersV Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis (vom 09.04.2015)
... Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte und Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, 2. 17 Jahre für Führer ...
§ 17 LuftPersV Mindestalter für den Beginn der Ausbildung (vom 09.04.2015)
... Luftsportgeräte, 2. 15 Jahre für Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie für Steuerer von sonstigem ...
§ 42 LuftPersV Fachliche Voraussetzungen (vom 17.12.2016)
... Die Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst 1. eine Gesamtflugzeit von 30 ... Die Ausbildung von Führern für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst 1. eine Gesamtflugzeit von 25 ... (5a) Die Ausbildung von Führern für Ultraleichthubschrauber nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst 1. eine Gesamtflugzeit ... (6) Die Ausbildung von Führern für Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst 1. für Führer von nicht ...
§ 45 LuftPersV Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer (vom 17.12.2016)
... Rechte aus einem Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie für ...
§ 95a LuftPersV Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern (vom 17.12.2016)
... von Führern von nicht motorisierten und motorisierten Luftsportgeräten nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder Sprungfallschirmen eine ausreichende ...
§ 111a LuftPersV Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal (vom 17.12.2021)
... stellt auf Antrag eine Erweiterung des Berechtigungsumfangs um Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der Berechtigung nach § 105 erbracht ... um die Ausbildung von freigabeberechtigtem Personal mit Berechtigungen für Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen nach § 24 Nummer 3 dieser Verordnung erfüllt sind. ...

Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)
V. v. 16.12.1993 BGBl. I S. 2111; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
§ 1 BeauftrV (vom 17.12.2016)
... Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der ...
§ 2 BeauftrV (vom 17.12.2016)
... Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der ...
§ 3 BeauftrV
... im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen: 1. Erteilung der ...
§ 4 BeauftrV
... Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Sprungfallschirme (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen: 1. Erteilung der ...
§ 4a BeauftrV
... Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Flugmodelle (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) wahrzunehmen: 1. Erteilung ...

Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
§ 2 LuftGerPV Zuständige Stellen (vom 17.12.2021)
...  1. bei Luftsportgerät einschließlich Rettungs- und Schleppgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm sowie bei Flugmodellen mit ... Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes, 2. bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung der Hersteller und 3. beim übrigen Luftfahrtgerät das Luftfahrt-Bundesamt, ...
§ 3 LuftGerPV Einzelstückprüfung
... Der Nachweis der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtgeräts nach § 1 Absatz 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird in einer Einzelstückprüfung erbracht, ...
§ 9 LuftGerPV Musterprüfung und Stückprüfung
... Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die ... 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012. (2) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die ... und die Stückprüfung nach § 10; für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die ... die Stückprüfung nach § 11. (3) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die ...
§ 11 LuftGerPV Nicht musterzulassungspflichtiges Luftsportgerät
... Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller vor der Auslieferung an ...
§ 12 LuftGerPV Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (vom 17.12.2021)
... zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 durchgeführt. ... zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 und 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung richten sich nach § 13. (3) Für Luftfahrtgerät nach Absatz 1 ...
§ 13 LuftGerPV Nachprüfungen (vom 17.12.2021)
... Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm hat der Halter das von der ... ist im Luftfahrzeug mitzuführen. (2) Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter ...

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) (2. DV LuftGerPV)
V. v. 05.11.2018 BAnz AT 15.11.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2022 BAnz AT 12.08.2022 V1
§ 1 2. DV LuftGerPV Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) (vom 13.08.2022)
... 2000 (NfL II-22/01), 2. für sonstiges Luftfahrtgerät a) die in § 1 Absatz 1 Nummer 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Vorschriften, b) die „Lufttüchtigkeitsforderungen für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 3 LuftRÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Nummer 8 wird folgende Nummer 8a ... dem Wort „Segelflugzeuge" die Wörter „, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a" eingefügt. 4. In § 19 Absatz 3 werden die Wörter ... dem Wort „Segelflugzeuge" die Wörter „, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a" eingefügt. 6. Anlage 1 Abschnitt II wird wie folgt ... nach dem Wort „Motorsegler" die Wörter „, unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a" eingefügt. b) In Nummer 2 werden nach der Angabe ... Angabe „nichtmotorgetrieben N," die Wörter „unbemannte Luftfahrtsysteme nach § 1 Absatz 1 Nummer 8a U," ...

Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 2 LuftVOuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... (BGBl. I S. 3535) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Von der Musterzulassung befreit sind: ...
Artikel 6 LuftVOuaÄndV Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
... 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „(1) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Artikel 2 ULHLuftfRAnpV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
...  „(5a) Die Ausbildung von Führern für Ultraleichthubschrauber nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst 1. eine Gesamtflugzeit ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 1 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
... In Nummer 1 werden nach dem Wort „Schleppgerät" die Wörter „nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung " eingefügt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „mit einer ... höchstzulässigen Leermasse bis 120 Kilogramm" durch die Wörter „nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung " ersetzt. cc) In Nummer 3 werden die Wörter „Europäische Agentur ... Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 durchgeführt. Der ... Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Luftsportgerät" die Wörter „nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung " eingefügt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ein- oder ... Gurtzeug und Rettungsgerät" durch die Wörter „Luftsportgerät nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung " ersetzt. 8. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... um die Ausbildung von freigabeberechtigtem Personal mit Berechtigungen für Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen nach § 24 Nummer 3 dieser Verordnung erfüllt ...
Artikel 4 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
...  § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 2 LuftGerPVEV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... (BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 11 wird wie folgt gefasst:  ... „§ 2 Zuständige Stellen Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 und für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 erteilt der ... Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 und für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 erteilt der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes, im ... und Gleitsegel" jeweils durch die Wörter „Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4" ersetzt. 8. Dem § 21 wird folgender Absatz 3 angefügt: ...
Artikel 3 LuftGerPVEV Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
... „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung." 5. Die §§ 15 bis ...
Artikel 4 LuftGerPVEV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... stellt auf Antrag eine Erweiterung des Berechtigungsumfangs um Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen für die ... Ausbildung von freigabeberechtigtem Personal mit Berechtigungen für Luftfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen für die ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... für Flugdienstberater Unterabschnitt 4 Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach ... 5. Flugdienstberater, 6. Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 und § 6 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Steuerer ... Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte und Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, 2. 17 Jahre für ... Luftsportgeräte, 2. 15 Jahre für Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie für Steuerer von sonstigem ... Die Rechte aus einem Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie für ... die Wörter „nicht motorisierten und motorisierten Luftsportgeräten nach § 1 Absatz 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung" ersetzt. 29. Die ... wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 4 Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach ...
Artikel 4 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
... Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung." 3. In § 3a werden in ... In § 3a werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Gleitflugzeuge (§ 1 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)" durch die Wörter „nicht motorisierte, ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Artikel 2 14. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... 2011 (BGBl. I S. 317) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. unbemannte ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 1 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (vom 06.09.2007)
... „und synthetische Flugübungsgeräte" angefügt. 3. In § 1 Abs. 1 Nr. 11, § 7 Satz 2, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. ... 2, 3 und 4 gilt nicht für Bewerber um eine Lizenz für Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4, Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 und für Flugdienstberater nach ... Lizenz für Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4, Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 und für Flugdienstberater nach § 114 der Verordnung über ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 12. LuftVZOÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Mitarbeiter über die dort genannten Kenntnisse verfügt." 5. In § 1 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 Satz 1, § 2, § 6 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 Satz 2, § 48a Nr. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät (2. DV LuftGerPV)
V. v. 03.02.2000 BAnz. S. 4897; aufgehoben durch § 2 V. v. 05.11.2018 BAnz AT 15.11.2018 V1
§ 1 2. DV LuftGerPV Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) (vom 04.05.2017)
... vom 8. August 1996, 11. für sonstiges Luftfahrtgerät a) die in § 1 Abs. 1 Nr. 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Vorschriften, b) die "Joint Aviation Requirements - Auxiliary Power ...

Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 2 V. v. 03.08.1998 BGBl. I S. 2010, 2011; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
§ 2 LuftGerPV Zuständige Stellen
... Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung ist der Hersteller zuständig. (2) Die ...
§ 3 LuftGerPV Einzelstückprüfung
... Der Nachweis der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird in einer Einzelstückprüfung erbracht, ...
§ 9 LuftGerPV Musterprüfung, Stückprüfung oder Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System (vom 28.01.2010)
... Für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 11 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die ... 21) der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003. (3) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die ... und die Stückprüfung nach § 10, für Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen die Musterprüfung und die ... Stückprüfung nach § 10a. (4) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer höchstzulässigen Startmasse ...
§ 10a LuftGerPV Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
... Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom ...
§ 11 LuftGerPV Instandhaltungsprüfungen (vom 23.11.2006)
... von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt verwendete Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom Halter des Luftfahrtgeräts ...


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