Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Managementprämienverordnung (MaPrV)

V. v. 02.11.2012 BGBl. I S. 2278 (Nr. 52); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 08.11.2012; FNA: 754-22-8 Energieversorgung
|

§ 2 Höhe der Managementprämie


§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die Managementprämie beträgt bei

1.
im Jahr 2013 erzeugtem Strom: 0,65 Cent pro Kilowattstunde,

2.
im Jahr 2014 erzeugtem Strom: 0,45 Cent pro Kilowattstunde,

3.
ab dem Jahr 2015 erzeugtem Strom: 0,30 Cent pro Kilowattstunde.

(2) Die Managementprämie für Strom aus fernsteuerbaren Anlagen beträgt abweichend von Absatz 1 bei

1.
im Jahr 2013 erzeugtem Strom: 0,75 Cent pro Kilowattstunde,

2.
im Jahr 2014 erzeugtem Strom: 0,60 Cent pro Kilowattstunde,

3.
ab dem Jahr 2015 erzeugtem Strom: 0,50 Cent pro Kilowattstunde.

Satz 1 gilt ab dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Zeitpunkt folgt, an dem die Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen nach § 3 Absatz 1 erstmals erfüllt wurden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 MaPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MaPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MaPrV Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen
... Anlagen sind fernsteuerbar im Sinne des § 2 Absatz 2, wenn die Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber 1. die technischen ...
§ 4 MaPrV Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber
... Übertragungsnetzbetreiber müssen die Höhe der Managementprämie nach § 2 bei der Veröffentlichung der energieträgerspezifischen Referenzmarktwerte ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed