Änderung Artikel 4 MeldFortG vom 26.11.2014

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Artikel 4 MeldFortG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2014 geltenden Fassung
Artikel 4 MeldFortG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2014 geltenden Fassung
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2015 in Kraft. In Artikel 1 treten die §§ 55 bis 57 am 26. November 2014 in Kraft. Das Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist, tritt am 1. November 2015 außer Kraft.

 



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