Artikel 10 - Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung (MesswNeuRegV k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 1. Januar 2015 EichO mWv. 1. Januar 2018 MessEV § 7, § 24, mWv. 1. Dezember 2025 offen

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft.

(2) Artikel 7 und Artikel 8 Nummer 1 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Eichordnung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juni 2011 (BGBl. I S. 1035) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

(4) In Artikel 1 treten § 7 Absatz 4 und § 24 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2017 sowie Abschnitt 3 und Anlage 6 mit Ablauf des 30. November 2025 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2014.



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