Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV)

V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2530 (Nr. 54); aufgehoben durch § 2 V. v. 13.11.2018 BGBl. I S. 1876
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 802-5-6-1 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
| |
Eingangsformel
§ 1 Höhe des Mindestlohns
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Höhe des Mindestlohns



Der Mindestlohn beträgt brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed