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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG)


VI. Abschnitt Schlußvorschriften

§ 14



(aufgehoben)




§ 15



Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 10 am 1. September 1989 in Kraft. § 10 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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