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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 157-212b im Titel SGB 2BVI

Ein Paragraph bzw. Artikel '157' wurde in diesem Titel 'SGB 2BVI' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) (1 Treffer)
V. v. 19.12.2011 eBAnz AT144 2011 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (11. LKWÜberlStVAusnVÄndV) (1 Treffer)
V. v. 11.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 276

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