Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
| |

§ 5 Leistungsgruppen



Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

5.
Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Anzeige


 

Zitierungen von § 5 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SGB IX Rehabilitationsträger (vom 01.01.2024)
... können sein: 1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3 , 2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und ... § 5 Nummer 1 und 3, 2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und 3 , 3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § ... Buches die für diese zuständigen Unfallversicherungsträger für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5 , 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § ... bis 5, 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3 , der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und ... 5 Nummer 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3 , 5. die Träger der Sozialen Entschädigung für Leistungen nach § 5 ... 1 und 3, 5. die Träger der Sozialen Entschädigung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5 , 6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 ... 1 bis 5, 6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie 7. die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 ... 1, 2, 4 und 5 sowie 7. die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 . (2) Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und ...
§ 41 SGB IX Teilhabeverfahrensbericht
... Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe differenziert nach Leistungsgruppen im Sinne von § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5, 2. die Anzahl der Weiterleitungen nach § 14 Absatz 1 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 43 SVReformG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... Entschädigung und der Träger der Soldatenentschädigung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5". 2. § 16 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ...