§ 61 Leistungsberechtigte
1Personen, die pflegebedürftig im Sinne des §
61a sind, haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Elften Kapitels aufbringen.
2Sind die Personen minderjährig und unverheiratet, so sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elternteils zu berücksichtigen.
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interne Verweise§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020) ... 3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), 4. Hilfe zur Pflege ( §§ 61 bis 66a), 5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ...
§ 90 SGB XII Einzusetzendes Vermögen (vom 01.01.2023) ... 2 des Neunten Buches) oder von blinden Menschen (§ 72) oder pflegebedürftigen Menschen ( § 61 ) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens ...
§ 97 SGB XII Sachliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022) ... für 1. (aufgehoben) 2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, 3. Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 2 PSG III Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... werden wie folgt gefasst: „Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege § 61 Leistungsberechtigte § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit ... werden." 3. In § 39 Satz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 61 " durch die Angabe „§ 61a" ersetzt. 4. § 50 Nummer 4 wird wie ... wird wie folgt gefasst: „Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege § 61 Leistungsberechtigte Personen, die pflegebedürftig im Sinne des § 61a sind, ... 2, anzurechnen." b) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „(§§ 61 und 63)" durch die Wörter „nach dem Siebten Kapitel" ersetzt. 9. ... Kapitel" ersetzt. 9. In § 75 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 61 " durch die Wörter „den Vorschriften des Siebten Kapitels" ersetzt. ... 4 und 5" ersetzt. 12. In § 94 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 61 " durch die Angabe „§ 61a" ersetzt. 12a. § 122 Absatz 3 Nummer ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 25 ReRaG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... „(§§ 53 bis 60a)" ersetzt. b) In Nummer 5 wird die Angabe „( §§ 61 bis 66)" durch die Angabe „(§§ 61 bis 66a)" ersetzt. ... b) In Nummer 5 wird die Angabe „(§§ 61 bis 66)" durch die Angabe „( §§ 61 bis 66a)" ersetzt. 3. Vor § 43a wird folgende ...
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
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