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§ 10 - Signaturgesetz (SigG)

Artikel 1 G. v. 16.05.2001 BGBl. I S. 876; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Geltung ab 22.05.2001; FNA: 9020-12 Allgemeines Fernmelderecht
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§ 10 Dokumentation


§ 10 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Sicherheitsmaßnahmen zur Einhaltung dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, 3 und 4 sowie die ausgestellten qualifizierten Zertifikate nach Maßgabe des Satzes 2 so zu dokumentieren, dass die Daten und ihre Unverfälschtheit jederzeit nachprüfbar sind. Die Dokumentation muss unverzüglich so erfolgen, dass sie nachträglich nicht unbemerkt verändert werden kann. Dies gilt insbesondere für die Ausstellung und Sperrung von qualifizierten Zertifikaten.

(2) Dem Signaturschlüssel-Inhaber ist auf Verlangen Einsicht in die ihn betreffenden Daten und Verfahrensschritte zu gewähren.

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Zitierungen von § 10 SigG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SigG Begriffsbestimmungen
... ausgestellt werden, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der ... eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften ...
§ 5 SigG Vergabe von qualifizierten Zertifikaten
... qualifizierte elektronische Signaturen, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 ...
§ 13 SigG Einstellung der Tätigkeit
...  (2) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Dokumentation nach § 10 an den Zertifizierungsdiensteanbieter, welcher die Zertifikate nach Absatz 1 übernimmt, zu ...
§ 15 SigG Freiwillige Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern
... § 13 Abs. 2, so hat die zuständige Behörde diese zu übernehmen; § 10 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend. (7) Bei Produkten für qualifizierte ...
§ 21 SigG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2007)
... § 5 Abs. 4 Satz 3 einen Signaturschlüssel speichert, 9. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, eine ...
§ 24 SigG Rechtsverordnung
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 23 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über 1. die ... Einstellung des Betriebes nach § 4 Abs. 2 und 3, §§ 5, 6 Abs. 1, §§ 8, 10 , 13 und 15, 2. die gebührenpflichtigen Tatbestände und die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Signaturverordnung (SigV)
V. v. 16.11.2001 BGBl. I S. 3074; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
§ 8 SigV Umfang der Dokumentation (vom 23.11.2010)
... Die Dokumentation nach § 10 des Signaturgesetzes hat sich auf das Sicherheitskonzept, einschließlich aller ...


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