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§ 353b - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht



(1) 1Wer ein Geheimnis, das ihm als

1.
Amtsträger,

2.
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

3.
Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt oder

4.
Europäischer Amtsträger,

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er

1.
auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder

2.
von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,

an einen anderen gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.

(4) 1Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. 2Die Ermächtigung wird erteilt

1.
von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans

a)
in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes bekanntgeworden ist,

b)
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1;

2.
von der obersten Bundesbehörde

a)
in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit sonst bei einer oder für eine Behörde oder bei einer anderen amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stelle bekanntgeworden ist,

b)
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des Bundes verpflichtet worden ist;

3.
von der Bundesregierung in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei einer Dienststelle der Europäischen Union bekannt geworden ist;

4.
von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 2.

3In den Fällen des Satzes 2 Nummer 3 wird die Tat nur verfolgt, wenn zudem ein Strafverlangen der Dienststelle vorliegt.



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Frühere Fassungen von § 353b StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 5 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
vom 25.06.2012 BGBl. I S. 1374
aktuellvor 01.08.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 353b StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 353b StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97b StGB Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
... den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten und für Personen, die im Sinne des § 353b Abs. 2 verpflichtet worden sind, ...
§ 358 StGB Nebenfolgen
... nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 97a AufenthG Geheimhaltungspflichten (vom 21.08.2019)
... insbesondere Informationen nach § 59 Absatz 1 Satz 8 sind Geheimnisse oder Nachrichten nach § 353b Absatz 1 oder Absatz 2 des Strafgesetzbuches . Gleiches gilt für Informationen zum konkreten Ablauf, insbesondere zum Zeitpunkt ...

BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
§ 65d BNDG IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen (vom 01.01.2024)
... diese die Sicherheit von Verschlusssachen beeinträchtigen, und 7. Straftaten nach § 353b des Strafgesetzbuches . Die Maßnahme darf sich auch gegen Personen nach § 65a Absatz 2 ...

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 193 GVG (vom 09.11.2017)
... 205), Verwertung fremder Geheimnisse (§§ 204, 205), Verletzung des Dienstgeheimnisses ( § 353b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 3 und 4 ) sowie Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 355) den für den öffentlichen Dienst ...

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 47 GWB Übermittlung statistischer Daten (vom 09.11.2017)
... (§ 203 Absatz 2, 5 und 6; §§ 204, 205) und des Dienstgeheimnisses ( § 353b Abs. 1 ) den für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten gleich. (3) ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 108 StPO Beschlagnahme anderer Gegenstände (vom 25.07.2015)
... Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches ...

Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 1 WStG Geltungsbereich (vom 09.11.2017)
... (§ 206 Abs. 4 des Strafgesetzbuches) und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ( § 353b Abs. 1 des Strafgesetzbuches ) sind nach Maßgabe des § 48 auch frühere Soldaten strafbar, soweit ihnen diese ...
§ 48 WStG Verletzung anderer Dienstpflichten (vom 09.11.2017)
...  Falschbeurkundung im Amt (§ 348) und Verletzung des Dienstgeheimnisses ( § 353b Abs. 1 ) stehen Offiziere und Unteroffiziere den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt ... 2, § 336), Falschbeurkundung im Amt (§ 348) und Verletzung des Dienstgeheimnisses ( § 353b Abs. 1 ) stehen auch Mannschaften den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... diese die Sicherheit von Verschlusssachen beeinträchtigen, und 7. Straftaten nach § 353b des Strafgesetzbuches . Die Maßnahme darf sich auch gegen Personen nach § 65a Absatz 2 Satz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 BStatGuaÄndG Änderung des Bundesstatistikgesetzes
... über die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2, Absatz 3 und 4) stehen die in Artikel 3 Nummer 11 und 12 der ... bei einer Dienststelle der Europäischen Union bekannt geworden, wird die Tat nach § 353b des Strafgesetzbuches nur verfolgt, wenn ein Strafverlangen der Kommission vorliegt und die ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
Artikel 5 EUStAGEG Änderung des Strafgesetzbuches
... die Wörter „oder Europäischer Amtsträger" eingefügt. 2. § 353b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches handelt." 12. Dem § 110 wird folgender Absatz 3 ...

Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1374
Artikel 1 PrStG Änderung des Strafgesetzbuchs
... § 353b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung
V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2211
Artikel 1 SpFVuaÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung
...  § 331 - Vorteilsannahme § 332 - Bestechlichkeit § 353b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... insbesondere Informationen nach § 59 Absatz 1 Satz 8 sind Geheimnisse oder Nachrichten nach § 353b Absatz 1 oder Absatz 2 des Strafgesetzbuches . Gleiches gilt für Informationen zum konkreten Ablauf, insbesondere zum Zeitpunkt von ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

SAEG-Übermittlungsschutzgesetz
G. v. 16.03.1993 BGBl. I S. 336; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
§ 2 SAEGÜSchG
... fremder Geheimnisse (§§ 204, 205) sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 3 und 4) stehen die in Artikel 2 Nr. 8 und 9 der Verordnung ... einer Dienststelle der Europäischen Gemeinschaften bekanntgeworden, wird die Tat nach § 353b StGB nur verfolgt, wenn ein Strafverlangen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ...