Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 2 Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
§ 3 Begriff der radioaktiven Stoffe
§ 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
§ 5 Sonstige Begriffsbestimmungen
Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1 Strahlenschutzgrundsätze
§ 6 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
§ 7 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
§ 9 Dosisbegrenzung
Kapitel 2 Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 10 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 11 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
§ 13 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
§ 14 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§ 15 Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
§ 16 Erforderliche Unterlagen
§ 17 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 19 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 20 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
§ 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
§ 22 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§ 23 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
§ 24 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
§ 25 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 26 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4 Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
§ 27 Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
§ 28 Genehmigungsfreie Beförderung
§ 29 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
§ 30 Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5 Medizinische Forschung
§ 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 32 Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 33 Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
§ 34 Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 35 Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 36 Ethikkommission
§ 37 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1 Rechtfertigung
§ 38 Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§ 39 Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§ 40 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 41 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
§ 42 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 43 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von Konsumgütern
§ 44 Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
§ 45 Bauartzugelassene Vorrichtungen
§ 46 Verfahren der Bauartzulassung
§ 47 Zulassungsschein
§ 48 Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
§ 49 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§ 50 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§ 51 Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
§ 52 Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
§ 53 Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
§ 54 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§ 55 Abschätzung der Exposition
§ 56 Anzeige
§ 57 Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§ 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§ 59 Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 60 Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
§ 61 Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 62 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 63 In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
§ 64 Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
§ 65 Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
§ 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Abschnitt 9 Ausnahme
§ 67 Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Kapitel 3 Freigabe
§ 68 Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§ 69 Strahlenschutzverantwortlicher
§ 70 Strahlenschutzbeauftragter
§ 71 Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
§ 72 Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§ 73 Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
§ 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
§ 75 Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5 Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
§ 76 Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
§ 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 79 Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§ 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§ 81 Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 82 Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
§ 83 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 84 Früherkennung; Verordnungsermächtigung
§ 85 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
§ 86 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 87 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
§ 88 Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
§ 89 Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6 Melde- und Informationspflichten
§ 90 Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 91 Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1 Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1 Notfallschutzgrundsätze
§ 92 Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§ 93 Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 94 Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§ 95 Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
§ 95a Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 96 Eilverordnungen
Abschnitt 3 Notfallvorsorge
§ 97 Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§ 98 Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§ 99 Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100 Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101 Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102 Notfallübungen
§ 103 Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104 Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105 Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106 Radiologisches Lagezentrum des Bundes
§ 107 Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
§ 108 Radiologisches Lagebild
§ 109 Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
§ 110 Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
§ 111 Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
§ 112 Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2 Schutz der Einsatzkräfte
§ 113 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
§ 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
§ 115 Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
§ 116 Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
§ 117 Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118 Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 119 Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
§ 120 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2 Schutz vor Radon
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 121 Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
§ 122 Radonmaßnahmenplan
§ 123 Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124 Referenzwert; Verordnungsermächtigung
§ 125 Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126 Referenzwert
§ 127 Messung der Radonkonzentration
§ 128 Reduzierung der Radonkonzentration
§ 129 Anmeldung
§ 130 Abschätzung der Exposition
§ 131 Beruflicher Strahlenschutz
§ 131a Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
§ 132 Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133 Referenzwert
§ 134 Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135 Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4 Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1 Radioaktive Altlasten
§ 136 Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
§ 137 Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
§ 138 Verdacht auf radioaktive Altlasten
§ 139 Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 140 Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
§ 141 Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
§ 142 Information der Öffentlichkeit; Erfassung
§ 143 Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
§ 144 Behördliche Sanierungsplanung
§ 145 Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
§ 146 Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 147 Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
§ 148 Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
§ 149 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
§ 151 Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 152 Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153 Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 154 Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
§ 155 Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
§ 156 Maßnahmen
§ 157 Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 158 Information
§ 159 Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
§ 160 Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1 Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161 Aufgaben des Bundes
§ 162 Aufgaben der Länder
§ 163 Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
§ 164 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
§ 165 Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2 Weitere Vorschriften
§ 166 Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
§ 167 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
§ 168 Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
§ 169 Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
§ 170 Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
§ 171 Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
§ 172 Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 173 Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
§ 174 Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
§ 175 Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
§ 176 Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
§ 177 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Teil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
§ 178 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
§ 179 Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
§ 180 Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
§ 181 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 182 Schriftform, elektronische Kommunikation
§ 183 Kosten; Verordnungsermächtigung
Teil 7 Verwaltungsbehörden
§ 184 Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 185 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
§ 186 Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 187 Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 188 Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 189 Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 190 Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
§ 191 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 192 Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
§ 193 Informationsübermittlung
§ 193a Ausstattung der zuständigen Behörden
Teil 8 Schlussbestimmungen
Kapitel 1 Bußgeldvorschriften
§ 194 Bußgeldvorschriften
§ 195 Einziehung
Kapitel 2 Übergangsvorschriften
§ 196 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
§ 197 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
§ 198 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
§ 199 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
§ 200 Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
§ 201 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
§ 202 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
§ 203 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
§ 204 Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
§ 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 206 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
§ 207 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
§ 208 Bauartzulassung (§ 45)
§ 209 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
§ 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
§ 211 Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
§ 212 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
§ 213 Zulassung der Früherkennung (§ 84)
§ 214 Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
§ 215 Radioaktive Altlasten
§ 216 Bestimmung von Messstellen (§ 169)
§ 217 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
§ 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
Anlagen
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 32) Rückstände nach § 5 Absatz 32
Anlage 2 (zu § 16, § 25 Absatz 2, § 40 Absatz 4, § 46 Absatz 1) Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
Anlage 3 (zu § 55 Absatz 1) Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
Anlage 4 (zu § 97 Absatz 5) Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
Anlage 5 (zu § 98) Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
Anlage 6 (zu § 99) Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
Anlage 7 (zu § 112) Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Anlage 8 (zu § 127 Absatz 1 Nummer 2) Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 9 (zu § 134 Absatz 1) Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen


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