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Anhang 1 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (VerbrKredRLUG k.a.Abk.)

Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7



Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache] [2] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform [3]. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] [2]. Der Widerruf ist zu richten an: [4]

Widerrufsfolgen [5]

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. [6] Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [7] [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. [8] Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] [9] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] [2] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] [2], für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise [10]

Finanzierte Geschäfte [11]

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) [12]

Gestaltungshinweise:

[1]
Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat". In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 8 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet hat.

[2]
Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.

[3]
Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:

a)
bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist";

b)
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die

aa)
Lieferung von Waren: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)";

bb)
Erbringung von Dienstleistungen: „, jedoch nicht vor Vertragsschluss";

in beiden Fällen ist der Zusatz wie folgt zu vervollständigen: „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB";

c)
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB): „, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB";

d)
bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist";

e)
bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 481 Abs. 1 Satz 1 BGB): „, jedoch nicht, bevor wir Ihnen sämtliche in § 2 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV bestimmten Angaben schriftlich mitgeteilt haben".

Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB").

[4]
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

[5]
Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

[6]
Bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB ist folgender Satz einzufügen:

„Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung der Nutzung von Wohngebäuden müssen Sie nicht zahlen."

[7]
Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:

„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen."

[8]
Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten." Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

[9]
Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter „zurückzusenden." Folgendes einzufügen:

„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

[10]
Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

„Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in Deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben.

Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich bestimmt ist."

Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.

[11]
Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt:

„Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert."

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:

„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt."

[12]
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.

Anlage 2 (zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1)

Muster für die Rückgabebelehrung

Rückgabebelehrung


Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14 Tagen] [1] durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware [2]. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: [3]

[4]

[5]

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. [6] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Finanzierte Geschäfte [7]

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) [8]

Gestaltungshinweise:

[1]
Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat". In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 6 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Rückgabebelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet hat.

[2]
Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:

a)
bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „und auch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist";

b)
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB): „beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB";

c)
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB): „und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB";

d)
bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist".

Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB").

[3]
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

[4]
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen: Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei Ihnen abholt."

[5]
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt."

[6]
Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle dieses Satzes folgender Satz einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten." Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat.

[7]
Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt:

„Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung."

[8]
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Rückgabebelehrung" oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.

Anlage 3 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

1.
Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers

Kreditgeber
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte
des Verbrauchers]
(falls zutreffend)  
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
[Name]
[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]


*)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers

In allen Fällen, in denen „falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

2.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Kreditart 
Gesamtkreditbetrag 
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund
des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
 
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
 
Laufzeit des Kreditvertrags  
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in
der die Teilzahlungen angerechnet werden
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbrau-
cher zu leistenden Zahlungen]
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen
und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem
Kredit
[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamt-
kosten des Kredits]


(falls zutreffend)  
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs
für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist
mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbrin-
gung einer Dienstleistung verbunden.
Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
Barzahlungspreis
 
(falls zutreffend)  
Verlangte Sicherheiten
Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit
dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten
[Art der Sicherheiten]
(falls zutreffend)  
Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapital-
tilgung
 


3.
Kreditkosten

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
[%
- gebunden oder
- veränderlich (mit dem Index oder Referenzzins-
satz für den anfänglichen Sollzinssatz)
- Zeiträume]
Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozent-
satz des Gesamtkreditbetrags
[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämt-
licher in die Berechnung des Jahreszinses einflie-
ßender Annahmen]
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche
Angebote zu vergleichen.
 
Ist 
- der Abschluss einer Kreditversicherung
oder
Ja/Nein
[Falls ja, Art der Versicherung:]
- die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre-
ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit
überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags-
bedingungen gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst-
leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven
Jahreszins enthalten.
Ja/Nein
[Falls ja, Art der Nebenleistung:]
Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit  
(falls zutreffend)  
Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die
Buchung der Zahlungsvorgänge und der in An-
spruch genommenen Kreditbeträge erforderlich.
 


(falls zutreffend)
Höhe der Kosten für die Verwendung eines be-
stimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)
 
(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kre-
ditvertrag
 
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genann-
ten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditver-
trag geändert werden können
 
(falls zutreffend)
Notarkosten
 
Kosten bei Zahlungsverzug
Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende
Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die
Erlangung eines Kredits erschweren.
Für ausbleibende Zahlungen wird Ihnen
[... (anwendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Ver-
zugskosten)] berechnet.


4.
Andere wichtige rechtliche Aspekte

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalenderta-
gen den Kreditvertrag zu widerrufen.
Ja/Nein
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder
teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend)
 
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung
eine Entschädigung zu
[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsme-
thode) gemäß § 502 BGB]
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent-
geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage
unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer
solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht,
wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft
untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ord-
nung oder Sicherheit zuwiderläuft.
 
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich
eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten.
Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber
zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Ab-
schluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
 


(falls zutreffend)
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die
vorvertraglichen Informationen gebunden ist
Diese Informationen gelten vom... bis...


(falls zutreffend)

5.
Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber  
(falls zutreffend)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in
dem Sie Ihren Wohnsitz haben
[Name]
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]
(falls zutreffend)
Eintrag im Handelsregister
[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen
ist, und seine Handelsregisternummer oder eine
gleichwertige in diesem Register verwendete Ken-
nung]
(falls zutreffend)
Zuständige Aufsichtsbehörde
 
b) zum Kreditvertrag  
(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts
[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs-
rechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der An-
schrift, an die die Widerruferklärung zu senden ist,
sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditver-
trags zugrunde legt
 
(falls zutreffend)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend-
bare Recht und/oder das zuständige Gericht
[Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]
(falls zutreffend)
Wahl der Sprache
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden
in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zu-
stimmung werden wir während der Laufzeit des
Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen
Kontakt halten.


c) zu den Rechtsmitteln  
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu
[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei
eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem
außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
helfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraus-
setzungen für diesen Zugang]


Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Verbraucherkreditinformationen

bei

1.
Überziehungskrediten

2.
Umschuldungen

1.
Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers

Kreditgeber
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]
(falls zutreffend)
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]


*)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers.

In allen Fällen, in denen „falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.

2.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

Kreditart 
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund
des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
 
Laufzeit des Kreditvertrags  
(falls zutreffend)
Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten
Kreditbetrags aufgefordert werden.
 


3.
Kreditkosten

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
[%
- gebunden oder
 - veränderlich (mit dem Index oder Referenzzins-
satz für den anfänglichen Sollzinssatz)]


(falls zutreffend)
Effektiver Jahreszins*)
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozent-
satz des Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche
Angebote zu vergleichen.
[%. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämt-
licher in die Berechnung des Jahreszinses einflie-
ßender Annahmen]
(falls zutreffend)
Kosten
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert
werden können
[Sämtliche vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]
Kosten bei Zahlungsverzug Für ausbleibende Zahlungen wird Ihnen [... (an-
wendbarer Zinssatz und gegebenenfalls Verzugs-
kosten)] berechnet.


*)
Bei Überziehungsmöglichkeiten nach § 504 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, bei denen der Kredit jederzeit vom Kreditgeber gekündigt werden kann oder binnen drei Monaten zurückgezahlt werden muss, muss der effektive Jahreszins nicht angegeben werden, wenn der Kreditgeber außer den Sollzinsen keine weiteren Kosten verlangt.

4.
Andere wichtige rechtliche Aspekte

Beendigung des Kreditvertrags [Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des
Kreditvertrags]
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent-
geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage
unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer
solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht,
wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft
untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ord-
nung oder Sicherheit zuwiderläuft.
 
(falls zutreffend)
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die
vorvertraglichen Informationen gebunden ist
Diese Informationen gelten vom... bis...


(falls zutreffend)

5.
Zusätzliche Informationen, die zu liefern sind, wenn die vorvertraglichen Informationen einen Verbraucherkredit für eine Umschuldung betreffen

Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in
der die Teilzahlungen angerechnet werden
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Repräsentatives Beispiel für einen Ratenzahlungs-
plan unter Angabe des Betrags, der Anzahl und der
Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden
Zahlungen]
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag  


Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder
teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend)
 
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung
eine Entschädigung zu.
[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsme-
thode) gemäß § 502 BGB]


6.
Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

a) zum Kreditgeber  
(falls zutreffend)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in
dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau-
chers]
(falls zutreffend)
Eintrag im Handelsregister
[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen
ist, und seine Handelsregisternummer oder eine
gleichwertige in diesem Register verwendete Ken-
nung]
(falls zutreffend)
zuständige Aufsichtsbehörde
 
b) zum Kreditvertrag  
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalenderta-
gen den Kreditvertrag zu widerrufen.
(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts
Ja/Nein
[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs-
rechts, u. a. Anschrift, an die die Widerrufserklärung
zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung die-
ses Rechts]
(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditver-
trags zugrunde legt
 
(falls zutreffend)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend-
bare Recht und/oder das zuständige Gericht
[Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]


(falls zutreffend)
Wahl der Sprache
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden
in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zu-
stimmung werden wir während der Laufzeit des
Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen
Kontakt halten.
c) zu den Rechtsmitteln  
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen
[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei
eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem
außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
helfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraus-
setzungen für diesen Zugang]


Anlage 5 (zu Artikel 247 § 2) Europäisches Standardisiertes Merkblatt

InhaltBeschreibung
EinleitungstextDiese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und
sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut un-
ter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden be-
reitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet
werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern kön-
nen.
Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Dar-
lehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung.
1. Darlehensgeber
und eventuell Darlehensver-
mittler
 
2. Beschreibung [In diesem Absatz sollte eine kurze, aber deutliche Beschreibung des
vorgeschlagenen Vertrags erfolgen.
Dabei sollte verdeutlicht werden, ob
- das Darlehen grundpfandrechtlich oder durch eine andere gewöhn-
lich verwendete Sicherheit zu sichern ist;
- es sich bei dem vorgeschlagenen Vertrag um ein Zinszahlungsdarle-
hen handelt (d. h. der Darlehensnehmer bedient während der Darle-
henslaufzeit nur die Zinsen und zahlt am Ende der Laufzeit den vollen
Darlehensbetrag zurück) oder um ein Annuitätendarlehen (d. h. der
Darlehensnehmer tilgt während der Darlehenslaufzeit nicht nur Zinsen
und Kosten, sondern auch das Darlehen);
- die Darlehensbedingungen vom zur Verfügung gestellten Eigenkapital
des Darlehensnehmers abhängig sind (eventuell beschrieben als Pro-
zentsatz des Wohneigentumswertes);
- die Darlehensbedingungen von der Bürgschaft eines Dritten abhängig
sind.]
3. Sollzinssatz
(anzugeben ist die Art des Soll-
zinssatzes und die Dauer der
festgesetzten Darlehenslauf-
zeit)
[Dieser Abschnitt sollte Informationen zur wichtigsten Gegenleistung des
Darlehens liefern - dem Sollzinssatz. Soweit bedeutsam, sollten Details
zur Veränderlichkeit des Sollzinssatzes beschrieben werden, einschließ-
lich u. a. Überprüfungsphasen, ausgesetzter Phasen und verbundener
Strafklauseln sowie die Angabe von Zinsmargen, innerhalb derer ein ver-
änderlicher Sollzinssatz schwanken kann usw.
Es sollte beschrieben werden, ob sich ein veränderlicher Sollzinssatz auf
einen Index oder Referenzzinssatz bezieht oder nicht und, soweit rele-
vant, nähere Angaben zum Index oder Referenzzinssatz.]
4. Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als
jährlicher Prozentsatz des Ge-
samtkreditbetrags
 
5. Nettodarlehensbetrag und Wäh-
rung
 
6. Gesamtdauer der Darlehens-
vereinbarung
 


7. Anzahl und Häufigkeit der Ra-
tenzahlung (kann variieren)
 
8. Bei Annuitätendarlehen:
Höhe der Ratenzahlung (kann
variieren)
 
9. Bei wohnungswirtschaftlichen
Zinszahlungsdarlehen:
- Höhe jeder regelmäßigen
Zinszahlung;
- Höhe der regelmäßig zur Ver-
mögensbildung zu leisten-
den Zahlungen.
[Der Darlehensgeber sollte - reale oder repräsentative - Angaben
- zur Höhe und Anzahl jeder regelmäßigen Zinszahlung (vgl. Angaben
unter Punkt 7) sowie
- zur Höhe und Anzahl der zur Vermögensbildung zu leistenden regel-
mäßigen Zahlungen (vgl. Angaben unter Punkt 7)
liefern.
Gegebenenfalls sollte der Darlehensgeber darauf hinweisen, dass die zur
Vermögensbildung geleisteten Zahlungen und daraus resultierenden An-
sprüche möglicherweise nicht die vollständige Rückzahlung des Darle-
hens gewährleisten.
Falls ein Darlehensgeber Vermögensbildungsverträge in seinem Angebot
führt und diese als Teil eines Zinszahlungsdarlehens anbietet, sollte klar-
gestellt werden, ob das Angebot an den vom Darlehensgeber vorge-
schlagenen Vermögensbildungsvertrag gebunden ist.]
10. Zusätzliche einmalige Kosten,
soweit anwendbar
[Eine Liste aller anfänglichen einmaligen Kosten, die der Darlehensneh-
mer zum Zeitpunkt der Aufnahme des wohnungswirtschaftlichen Darle-
hens zahlen muss, muss vorgelegt werden.
Falls diese Kosten unter direkter oder indirekter Kontrolle des Darlehens-
gebers stehen, sollte eine Schätzung der Kosten erfolgen.
Soweit dies relevant ist, sollte klargestellt werden, ob die Kosten auch
unabhängig von der Darlehensbewilligung entrichtet werden müssen.
Solche Kosten könnten z. B. umfassen:
- Verwaltungskosten
- Kosten für Rechtsberatung
- Schätz- und Sachverständigenkosten.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die
genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt,
sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]
11. Zusätzliche wiederkehrende
Kosten (soweit nicht bereits
in Punkt 8 berücksichtigt)
[Diese Liste sollte z. B. beinhalten:
- Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit (Arbeitslosigkeit oder Todesfall)
- Feuerversicherung
- Gebäude- und Hausratsversicherung.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die
genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt,
sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]
12. Vorzeitige Rückzahlung,
Kündigungsmöglichkeiten
[Der Darlehensgeber sollte Hinweise geben zu
- der Möglichkeit und den Bedingungen der vorzeitigen Rückzahlung
- einschließlich eines Hinweises auf jegliche anwendbaren Gebühren.
In Fällen, in denen eine genaue Angabe der Kosten zu diesem Zeitpunkt
nicht möglich ist, sollte der Hinweis erfolgen, dass ein Betrag vom Dar-
lehensnehmer zu zahlen ist, der ausreicht, um die sich aus der Kündi-
gung für den Darlehensgeber ergebenden Kosten auszugleichen.]
13. Internes Beschwerdesystem [Name, Anschrift und Telefonnummer der Kontaktstelle]


14. Repräsentativer Tilgungsplan [Der Darlehensgeber sollte einen repräsentativen und zusammenfassen-
den Tilgungsplan vorlegen, der mindestens folgende Angaben enthalten
sollte:
- monatliche oder (soweit dies der Fall ist) vierteljährliche Raten für das
erste Jahr;
- gefolgt von jährlichen Angaben für die gesamte (Rest-)Laufzeit des
Darlehens.
Der Tilgungsplan sollte auch Angaben
- zu den Tilgungszahlungen,
- zu den Zinszahlungen,
- zur zu zahlenden Restschuld,
- zu den einzelnen Raten sowie
- zum Gesamtbetrag
enthalten.
Es sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Tilgungsplan
lediglich illustrativ ist und eine Warnung enthalten, falls das angebotene
wohnungswirtschaftliche Darlehen veränderlich verzinst wird.]
15. Verpflichtung, das Bank- und
Gehaltskonto beim Darle-
hensgeber zu führen
 
16. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, inner-
halb von 14 Kalendertagen
den Darlehensvertrag zu wi-
derrufen.
Ja/Nein
17. Abtretung, Übertragung
Forderungen aus dem Darle-
hensverhältnis können an
Dritte, z. B. Inkassounterneh-
men, abgetreten werden.
Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen, z. B. nur bei Zahlungsrückstand]
Der Darlehensgeber kann das
Vertragsverhältnis ohne Ihre
Zustimmung auf andere Per-
sonen übertragen, z. B. bei ei-
ner Umstrukturierung des Ge-
schäfts.
Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen]
18. Zusätzliche Informationen im
Fernabsatzgeschäft
(falls zutreffend)
 
Darlehensvermittler oder Vertreter
des Darlehensgebers in dem Mit-
gliedstaat, in dem Sie Ihren Wohn-
sitz haben
Anschrift
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
*) Freiwillige Angaben des Darlehensgebers.
[Name]
[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Darlehensnehmers]


Eintrag im Handelsregister [Handelsregister, in das der Darlehensgeber eingetragen ist, und seine
Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register ver-
wendete Kennung]
Zuständige Aufsichtsbehörde  
Ausübung des Widerrufsrechts [Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter An-
gabe der Anschrift, an die die Widerrufserklärung zu senden ist, sowie
der Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
Rechtsordnungen, die der Darle-
hensgeber der Aufnahme von Be-
ziehungen zu Ihnen vor Abschluss
des Darlehensvertrags zugrunde
legt
 
Klauseln über das auf den Darle-
hensvertrag anwendbare Recht
und das zuständige Gericht
[Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]
Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der
Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Lauf-
zeit des Darlehensvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt
halten.
Verfügbarkeit außergerichtlicher
Beschwerde- und Rechtsbehelfs-
verfahren und Zugang zu ihnen
[Angabe, ob der Darlehensnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang]
Zeitraum, für den der Darlehens-
geber an die vorvertraglichen In-
formationen gebunden ist
Diese Informationen gelten vom... bis...


In allen Fällen, in denen „falls zutreffend" angegeben ist, muss der Darlehensgeber oder Darlehensvermittler das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Darlehen bedeutsam ist, oder die betreffende Information oder gesamte Zeile streichen, wenn die Information für das in Frage kommende Darlehen bedeutungslos ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.