„Andere emotionale und psychosoziale Störungen („Verhaltensstörungen") mit lang andauernden erheb- lichen Einordnungsschwierigkeiten (zum Beispiel Integration in der Normalschule nicht möglich) 50 - 80" |
„3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor. Bei sozialen Anpassungsschwierigkeiten - ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit beträgt der GdS 10 - 20. - mit Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in mehreren Lebensbereichen (wie zum Beispiel Regel- Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen, beträgt der GdS 30 - 40. - mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder um- fassende Beaufsichtigung ermöglichen, beträgt der GdS 50 - 70. - mit Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht er- möglichen, beträgt der GdS 80 - 100. Ab dem Alter von 25 Jahren beträgt der GdS regelhaft nicht mehr als 50. | ||
3.5.3 Störungen des Sozialverhaltens und Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend sind je nach Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung, insbesondere der Einschränkung der sozialen Integrationsfähigkeit und dem Betreuungsaufwand, individuell zu bewerten." |
„16.5 Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien Auswirkungen auf andere Organsysteme sind zusätzlich zu bewerten. 16.5.1 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv Im Stadium der kompletten hämatologischen, kompletten zytogenetischen und molekularen Remission beträgt der GdS 10 - 20. Im Stadium der kompletten hämatologischen Remission je nach Ausmaß der zytogenetischen Remission be- trägt der GdS 30 - 40. | ||
Im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), bei fehlender Remission oder bei Rezidiv je nach Organvergrößerung, Anämie, Thrombozytenzahl und in Abhängigkeit von der Intensität der Therapie beträgt der GdS 50 - 80. In der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise beträgt der GdS 100. | ||
16.5.2 Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie Im Stadium der kompletten hämatologischen Remission beträgt der GdS 40. Im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), ist die Teilhabebeeinträchti- gung insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organvergrößerung und Anämie, der Thrombozytenzahl und der Intensität der Therapie. Der GdS beträgt 50 - 80. In der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise beträgt der GdS 100. | ||
16.5.3 Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose) Bei geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit) beträgt der GdS 10 - 20. Bei mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) beträgt der GdS 30 - 40. Bei stärkeren Auswirkungen (insbesondere mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie, ausgeprägte Organo- megalie) beträgt der GdS 50 - 70. Bei starken Auswirkungen (insbesondere schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, exzessive Organo- megalie) beträgt der GdS 80 - 100. | ||
16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organomegalie, Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen und Nebenwirkungen der Therapie. Der GdS beträgt mindestens 50. 16.5.5 Polycythaemia vera Bei Behandlungsbedürftigkeit - mit regelmäßigen Aderlässen. Der GdS beträgt 10. - mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung insbesondere abhängig vom Ausmaß der Neben- wirkungen der Therapie. Der GdS beträgt 30 - 40. Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen sind analog zu diesen zu bewerten. | ||
16.5.6 Essentielle Thrombozythämie Bei Behandlungsbedürftigkeit - mit Thrombozytenaggregationshemmern. Der GdS beträgt 10. - mit zytoreduktiver Therapie ist die Teilhabebeeinträchtigung insbesondere abhängig vom Ausmaß der Neben- wirkungen der Therapie. Der GdS beträgt 30 - 40. Übergänge zu anderen myeloproliferativen Erkrankungen sind analog zu diesen zu bewerten. | ||
16.5.7 Die juvenile myelomonozytäre Leukämie ist analog zur akuten myeloischen Leukämie zu bewerten." |