Anlage 2 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. I 2009 S. 2615)


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Zitierungen von Anlage 2 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WHG Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten (vom 29.12.2023)
...  10. Warnow/Peene. Die Flussgebietseinheiten sind in der Anlage 2 in Kartenform dargestellt. (2) Die zuständigen Behörden der Länder ...


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