Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2011 MautStrAusdehnV § 1

In § 1 Satz 1 der Mautstreckenausdehnungsverordnung vom 8. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2858) werden die Wörter „Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge" durch das Wort „Bundesfernstraßenmautgesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ABMNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABMNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2251
Artikel 4 BFStrMGuaÄndG Aufhebung von Vorschriften
... Die Mautstreckenausdehnungsverordnung vom 8. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2858), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (2) Die Verordnung zur Anordnung des ...


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