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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (ABMNG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2011 FZV § 39

§ 39 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122)" durch das Wort „Bundesfernstraßenmautgesetz" ersetzt.

2.
In Satz 3 werden die Wörter „, die Zollbehörden" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ABMNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ABMNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) geändert worden ist, wird jeweils vor dem ...