Artikel 12 - eIDAS-Durchführungsgesetz (eIDASDG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 12 ändert mWv. 29. Juli 2017 SigG SigV

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
das Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 106 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, sowie

2.
die Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 107 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist.

(2) Artikel 2 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2017.



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