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§ 35 - Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)

§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften



(1) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erläßt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im nichtöffentlichen Bereich erläßt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

(3) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung erläßt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

(4) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes bei den Nachrichtendiensten des Bundes erläßt die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.



 
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Frühere Fassungen von § 35 SÜG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 20 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 21.06.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
vom 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 11 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 7 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 SÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 SÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a SÜG Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte (vom 21.06.2017)
... und der Sabotageschutzbeauftragten regeln die allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 35 ...
§ 4 SÜG Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (vom 21.06.2017)
... Geheimschutzes nach der jeweils für sie geltenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die nach § 35 zu erlassen ist, so zu schützen, dass Durchbrechungen ihrer Vertraulichkeit entgegengewirkt ... Schutz der Verschlusssache treffen. (5) Bei der Durchführung der nach § 35 Absatz 1 erster Halbsatz zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz wirkt das Bundesamt ... für Sicherheit in der Informationstechnik mit. Bei der Durchführung der nach § 35 Absatz 3 zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz wirkt der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Artikel 10-Gesetz (G 10)
Artikel 1 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1254, 2298, 2017 I 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 2 G 10 Pflichten der Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten; Verordnungsermächtigung (vom 01.12.2021)
... Schutz als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufter Informationen gemäß der nach § 35 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz in der jeweils ...

Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG)
G. v. 28.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 72
§ 4 PolBeauftrG Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
... richtet sich nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz und der auf Grundlage von § 35 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erlassenen Verschlusssachenanweisung. (6) Stellungnahmen, Auskünfte oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 20 11. ZustAnpV Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... 1 Satz 1 Nummer 2, § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 13 Absatz 1 Nummer 17 und § 35 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... und der Sabotageschutzbeauftragten regeln die allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 35 ." 7. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Allgemeine ... Geheimschutzes nach der jeweils für sie geltenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die nach § 35 zu erlassen ist, so zu schützen, dass Durchbrechungen ihrer Vertraulichkeit entgegengewirkt ... zum Schutz der Verschlusssache treffen. (5) Bei der Durchführung der nach § 35 Absatz 1 erster Halbsatz zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz wirkt das Bundesamt ... Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit. Bei der Durchführung der nach § 35 Absatz 3 zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz wirkt der ... Stellen des Bundes Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 wahrnehmen." 38. In § 35 Absatz 2 werden die Wörter „Bereich der Sicherheitsüberprüfung in der Wirtschaft" ...
Artikel 2 1. SÜGÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Schutz als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufter Informationen gemäß der nach § 35 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz in der jeweils ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 7 9. ZustAnpV Sicherheitsüberprüfungsgesetz
... in der bis zum 10. Januar 2007 und in der ab dem 11. Januar 2007 geltenden Fassung sowie in § 35 Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 11 10. ZustAnpV Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
...  In § 25 Absatz 1 und § 35 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das ...