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§ 11 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 11 Besondere Verkehrslagen



(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.





 

Frühere Fassungen von § 11 StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.12.2016Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
vom 30.11.2016 BGBl. I S. 2848

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2023)
... auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4 , jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 07.09.2023)
... nach § 10 Satz 1 oder Satz 2, 11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Absatz 1 oder 2 , 12. das Halten oder Parken nach § 12 Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023)
... Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen Anderen behindert § 11 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 20 €  ... Polizei- oder Hilfs- fahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 200 € Fahrverbot 1 ... Fahrverbot 1 Monat 50.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 240 € ... eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € Fahrverbot 1 Monat  ... 1 Monat 50a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 280 € ... 14 Nummer 6 15 € 238a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 1 § 14 Nummer 6 § 1 Absatz 2 StVO § 49 Absatz 1 Nummer 1 StVO ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Anlage 13 FeV (zu § 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 28.04.2020)
... eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen ( § 11 Absatz 2 StVO) benutzt 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 3 53. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (vom 19.10.2017)
... Polizei- oder Hilfs- fahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 200 € 50.1 - mit ... 1 Nummer 11 200 € 50.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 €  ...
Artikel 4 53. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Außerortsstraße in Bezug auf das Bilden einer vorschriftsmäßigen Gasse ( § 11 Absatz 2 )". b) In der laufenden Nummer 2.1 wird nach der Zeile „das Verhalten an ...

Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4688
Artikel 1 1. BKatVÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... die Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" wie folgt gefasst: „ § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11". 18. ... eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € Fahrverbot 1 Monat  ... Fahrverbot 1 Monat 50a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 280 € ...

Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848
Artikel 1 1. StVOÄndV
... die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." 2. § 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf ...

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 11 FZVNEV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... 2. In § 39 Absatz 10 Satz 3 wird die Angabe „§ 9a" durch die Angabe „ § 11 " ...

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 3 54. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... freie Gasse für die Durch- fahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € Fahrverbot 1 Monat  ... 1 Monat 50a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 280 €  ...
Artikel 4 54. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen ( § 11 Absatz 2 StVO) benutzt 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3".  ...