Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 128a - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
|

§ 128a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung



(1) 1Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. 2Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

(2) 1Das Gericht kann auf Antrag gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Partei während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. 2Die Vernehmung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. 3Ist Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen nach Absatz 1 Satz 1 gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Vernehmung auch an diesen Ort übertragen.

(3) 1Die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. 2Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar.





 

Frühere Fassungen von § 128a ZPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2013Artikel 2 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
vom 25.04.2013 BGBl. I S. 935

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 128a ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 128a ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 160 ZPO Inhalt des Protokolls
... Bevollmächtigten, Beistände, Zeugen und Sachverständigen und im Falle des § 128a den Ort, von dem aus sie an der Verhandlung teilnehmen; 5. die Angabe, dass ...
§ 278 ZPO Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (vom 01.01.2022)
... Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden. § 128a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (3) Für die Güteverhandlung sowie für ...
§ 375 ZPO Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter
... Zeuge verhindert ist, vor dem Prozessgericht zu erscheinen und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet; 3. wenn dem Zeugen das Erscheinen vor dem Prozessgericht ... der Bedeutung seiner Aussage nicht zugemutet werden kann und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet. (1a) Einem Mitglied des Prozessgerichts darf die Aufnahme des ...
§ 479 ZPO Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
... in großer Entfernung von dessen Sitz aufhält und die Leistung des Eides nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet. (2) Der Bundespräsident leistet den Eid in seiner ...
§ 1100 ZPO Mündliche Verhandlung (vom 14.07.2017)
... Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. § 128a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 bleibt unberührt. (2) Die Bestimmung eines frühen ersten Termins zur ...
§ 1101 ZPO Beweisaufnahme (vom 14.07.2017)
... Partei gestatten, sich während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufzuhalten. § 128a Abs. 2 Satz 2, 3 und Abs. 3 Satz 1 bleibt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)
G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1078
§ 5 BwBBG Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer
... Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. (2) Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen nach ...
§ 6 BwBBG Beschleunigte sofortige Beschwerde
... ist. Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. (3) Bei der Abwägung nach § 176 Absatz 1 ...

Designgesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 34a DesignG Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (vom 01.05.2022)
... Buches der Zivilprozessordnung zu diesen Beweismitteln sind entsprechend anzuwenden. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Über Anhörungen und Vernehmungen ist eine ...

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 17 GebrMG (vom 01.05.2022)
... beantragt oder das Deutsche Patent- und Markenamt dies für sachdienlich erachtet. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Gebrauchsmusterabteilung entscheidet ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 32 FamFG Termin
... mit den Beteiligten im Wege der Bild- und Tonübertragung in entsprechender Anwendung des § 128a der Zivilprozessordnung  ...

Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 4 InsO Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung (vom 01.01.2021)
... nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen und ...

LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
§ 9 LNGG Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren 3)
... Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. 2. Abweichend von § 167 Absatz 1 Satz 1 des ... ist. Die mündliche Verhandlung kann im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a der Zivilprozessordnung durchgeführt werden. 7. § 178 des Gesetzes gegen ...

Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 60 MarkenG Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift (vom 01.05.2022)
... Die Vorschriften des Buches 2 der Zivilprozessordnung zu diesen Beweismitteln sowie § 128a der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. (2) Bis zum Beschluß, mit dem das ...

Patentgesetz (PatG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 46 PatG (vom 01.05.2022)
... sowie andere zur Aufklärung der Sache erforderliche Ermittlungen anstellen. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Bis zum Beschluß über die Erteilung ist der ...

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 38 StaRUG Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung
... Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend. § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Versammlungen und Terminen die Beteiligten in der Ladung auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
G. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 935; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
Artikel 2 VidVerfG Änderung der Zivilprozessordnung
...  128a der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; ... 2013 (BGBl. I S. 831) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 128a Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung (1) Das Gericht kann den ...

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 2 SozSchPG II Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
... bei epidemischen Lagen von nationaler Tragweite (1) Das Gericht kann abweichend von § 128a der Zivilprozessordnung einem ehrenamtlichen Richter bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 ... von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes im Falle des § 128a der Zivilprozessordnung von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort ...

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung
...  15. Dem § 278 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „ § 128a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend." 16. In § 317 Absatz 3 werden die Wörter „mit ...

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung
... Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. § 128a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bleibt unberührt. (2) Die Bestimmung eines frühen ... Partei gestatten, sich während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufzuhalten. § 128a Abs. 2 Satz 2, 3 und Abs. 3 bleibt unberührt. § 1102 Urteil  ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... ersetzt. 4. Dem § 4 wird folgender Satz angefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen sowie sonstigen Versammlungen und ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 1 2. PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
...  22. Nach § 46 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." 23. § 53 wird wie ...
Artikel 3 2. PatRMoG Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
... dies beantragt oder das Deutsche Patent- und Markenamt dies für sachdienlich erachtet. § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." c) Die Absätze 3 und 4 werden durch die ...
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... 2 werden nach den Wörtern „zu diesen Beweismitteln" die Wörter „sowie § 128a der Zivilprozessordnung " eingefügt. 6. § 62 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 10 2. PatRMoG Änderung des Designgesetzes
...  a) Nach Absatz 3 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: „ § 128a der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden." b) Absatz 5 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.  ...