§ 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)
Für Anzeigen nach
§ 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die bedeutend im Sinne des
§ 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes sind, von Finanzholding-Gesellschaften und von gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- 1.
- bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 6 und
- 2.
- bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 12
zu verwenden.
Frühere Fassungen von § 10a AnzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Artikel 1 3. AnzVÄndV ... nach Absatz 6 und § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend." 5. § 10a wird wie folgt gefasst: „§ 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des ... entsprechend." 5. § 10a wird wie folgt gefasst: „ § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016) ... „§ 12a Absatz 1 Satz 3 und § 24 Absatz 3a" und die Wörter „ § 10a Abs. 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 10a Absatz 2 Satz 1" ersetzt und die ... 3a" und die Wörter „§ 10a Abs. 3 Satz 4" durch die Wörter „ § 10a Absatz 2 Satz 1" ersetzt und die Wörter „in der ab dem 1. Januar 2007 geltenden ... das Wort „Aufsichtsbehörde" ersetzt. 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des ... 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10a_AnzV.htm