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§ 113 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 113 Verbindungstrennung



(1) 1Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, bei dem die Rufnummer für Premium-Dienste, Kurzwahl-Sprachdienste oder Auskunftsdienste eingerichtet ist, hat jede zeitabhängig abgerechnete Verbindung zu dieser Rufnummer nach 60 Minuten zu trennen. 2Dies gilt auch, wenn zu einer Rufnummer für Premium-Dienste oder für Kurzwahl-Sprachdienste weitervermittelt wurde.

(2) 1Von der Verpflichtung nach Absatz 1 kann abgewichen werden, wenn sich der Endnutzer vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegenüber dem Anbieter durch ein geeignetes Verfahren legitimiert. 2Die Einzelheiten regelt die Bundesnetzagentur. 3Sie kann durch Allgemeinverfügung die Einzelheiten der zulässigen Verfahren zur Verbindungstrennung festlegen.

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Zitierungen von § 113 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 116 TKG Wegfall des Entgeltanspruchs
... entgegen § 112 die Preishöchstgrenzen nicht eingehalten wurden, 4. entgegen § 113 die zeitliche Obergrenze nicht eingehalten wurde, 5. Dialer entgegen § 114 Absatz ...
§ 122 TKG Umgehungsverbot
... §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu ...
§ 228 TKG Bußgeldvorschriften (vom 15.09.2021)
... 23. entgegen § 112 Absatz 1, 2, 4 oder 5 Satz 1 einen Preis erhebt, 24. entgegen § 113 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 113 Absatz 1 Satz 2, eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig ... 1 einen Preis erhebt, 24. entgegen § 113 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 113 Absatz 1 Satz 2 , eine Verbindung nicht oder nicht rechtzeitig trennt, 25. entgegen § 114 Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 6 TKMoG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. 2. In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... nachzuholen." 4. In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter ...
Artikel 11 TKMoG Änderung des BSI-Gesetzes
... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter ...
Artikel 14 TKMoG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter ... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes" ... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes" ... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes" ...
Artikel 16 TKMoG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855) geändert worden ist, werden die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 2 des ...
Artikel 17 TKMoG Änderung der Strafprozessordnung
... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 2 des ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter ...
Artikel 28 TKMoG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter ... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes )" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes " durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ... ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes
... über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten ( § 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ) Auskunft verlangen. Die Auskunft nach Satz 1 darf nur verlangt werden zum Schutz der Versorgung ... anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden ( § 113 Absatz 1 Satz 3 , § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes). Die rechtlichen und ...