Artikel 12 - MDK-Reformgesetz (MDK-RG k.a.Abk.)

G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 12 Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung


Artikel 12 ändert mWv. 1. Januar 2020 SKV-MV

Die Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 568), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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