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§ 13 - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung überwiegend ab 01.04.2012; FNA: 806-23 Berufliche Bildung
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§ 13 Verfahren



(1) 1Die Bewertung der Gleichwertigkeit nach § 9 erfolgt im Rahmen der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines im Inland reglementierten Berufs. 2Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle der Antragstellerin oder dem Antragsteller einen gesonderten Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer oder seiner Berufsqualifikation oder entscheidet auf Antrag nur über die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation.

(2) 1Die zuständige Stelle bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags einschließlich der nach § 12 Absatz 1 vorzulegenden Unterlagen. 2In der Empfangsbestätigung ist das Datum des Eingangs bei der zuständigen Stelle mitzuteilen und auf die Frist nach Absatz 3 und die Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs hinzuweisen. 3Sind die nach § 12 Absatz 1 vorzulegenden Unterlagen unvollständig, teilt die zuständige Stelle innerhalb der Frist des Satzes 1 mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. 4Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Lauf der Frist nach Absatz 3 erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt.

(3) 1Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. 2Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. 3Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. 4Für Antragsteller, die ihren Ausbildungsnachweis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben oder deren Ausbildungsnachweis in einem dieser genannten Staaten anerkannt wurde, kann die Fristverlängerung nach Satz 3 höchstens einen Monat betragen. 5Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

(4) 1Im Fall des § 12 Absatz 4 und 5 ist der Lauf der Frist nach Absatz 3 bis zum Ablauf der von der zuständigen Stelle festgelegten Frist gehemmt. 2Im Fall des § 14 ist der Lauf der Frist nach Absatz 3 bis zur Beendigung des sonstigen geeigneten Verfahrens gehemmt.

(5) Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Fachrecht.

(6) Das Verfahren nach diesem Kapitel kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

(7) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, Regelungen zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises für die Niederlassung sowie zur damit verbundenen Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu erlassen. 2Das Verfahren zur Feststellung der vorhandenen Berufsqualifikationen nach diesem Kapitel bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 13 BQFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2702
aktuell vorher 18.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 22.12.2015 BGBl. I S. 2572
aktuell vorher 31.12.2015Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 22.12.2015 BGBl. I S. 2572
aktuellvor 31.12.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 BQFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BQFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BQFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BQFG Vorzulegende Unterlagen (vom 01.03.2024)
... beglaubigte Kopien vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt den Lauf der Fristen nach § 13 Absatz 3 nicht. (4) Die zuständige Stelle kann die Antragstellerin oder den ...
§ 19 BQFG Ausschluss abweichenden Landesrechts (vom 01.03.2024)
... 5 Absatz 1, 3 und 4, § 6 Absatz 1 bis 3, 4 und 5, den §§ 7, 10, 12 Absatz 1 und 4, § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 , den §§ 14 und 15 Absatz 1 bis 3 Satz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
§ 40 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend. (5) Im Übrigen sind die §§ 13 bis 15 und 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ...

Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG)
G. v. 22.12.1971 BGBl. I S. 2086; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
§ 2 KfSachvG Voraussetzung für die Anerkennung (vom 01.04.2012)
... entscheiden die zuständigen Behörden der Länder. Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend ...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Anlage VIIIb StVZO (Anlage VIII Nummer 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen (vom 20.06.2024)
... wenn die nach Nummer 1 zuständige Anerkennungsbehörde zugestimmt hat. Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. 3.8 ...

Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
§ 2 TierZDV Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
... einem Abschluss nach Absatz 1 wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt, sofern die Qualifikationen oder ...

Tierzuchtgesetz (TierZG)
Artikel 1 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 17 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 15 TierZG Verwendung des Samens
... oder Ausbildungsnachweisen wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...
§ 17 TierZG Verwendung von Embryonen
... oder Ausbildungsnachweisen stellt die zuständige Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes fest; § 17 des ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 62 BQFGEG Inkrafttreten
... 2012 in Kraft. (2) Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3 und 4, § 13 Absatz 2 Satz 2 und 4 sowie Absatz 3 und 4 tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 48. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... b) Der Nummer 3.7 wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden."  ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 3 FachKrEG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
... beglaubigte Kopien vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt den Lauf der Fristen nach § 13 Absatz 3 nicht." c) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Bestehen ... und 6, in § 6 Absatz 1 bis 3, 4 bis 5, in den §§ 7, 10 und 12 Absatz 1, 4 und 6, in § 13 Absatz 1 bis 4 sowie in den §§ 14 und 15 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch ...

Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2572
Artikel 1 BQFGuaÄndG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
... beglaubigte Kopien vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt den Lauf der Fristen nach § 13 Absatz 3 nicht." b) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... über die Identität der betreffenden Person." 4. Dem § 13 werden die folgenden Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Das Verfahren nach ... 6. In § 19 werden die Wörter „7, 10 und den §§ 12, 13 Absatz 1 bis 4, den §§ 14 und 15" durch die Wörter „7 und 10, in § ... und 15" durch die Wörter „7 und 10, in § 12 Absatz 1, 2, 4 und 6, in § 13 Absatz 1 bis 4 sowie in den §§ 14 und 15" ...

Gesetz zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2702
Artikel 1 BQFGModG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
... beglaubigte Kopien vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt den Lauf der Fristen nach § 13 Absatz 3 nicht." 2. Dem § 13 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:  ... Aufforderung hemmt den Lauf der Fristen nach § 13 Absatz 3 nicht." 2. Dem § 13 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Auf Antrag erteilt die zuständige ... 4 und 6, in § 6 Absatz 1 bis 3, 4 bis 5, in den §§ 7, 10, 12 Absatz 1, 4 und 6, in § 13 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 bis 4 sowie in den §§ 14 und 15 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 getroffenen Regelungen des ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 25 BQFGEG Änderung des Tierzuchtgesetzes
... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...
Artikel 26 BQFGEG Änderung der Tierzuchtorganisationsverordnung
... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...
Artikel 28 BQFGEG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Im Übrigen sind die §§ 13 bis 15 und 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ...
Artikel 60 BQFGEG Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... worden ist, wird folgender Satz 3 angefügt: „Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend ...
Artikel 61 BQFGEG Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 10 FachKrEFG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
... 5 Absatz 1, 3 und 4, § 6 Absatz 1 bis 3, 4 und 5, den §§ 7, 10, 12 Absatz 1 und 4, § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 , den §§ 14 und 15 Absatz 1 bis 3 Satz ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Anlage VIIIb StVZO (Anlage VIII Nr. 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen (vom 01.04.2012)
... und wenn die nach 1. zuständige Anerkennungsbehörde zugestimmt hat. Die §§ 9 bis 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. 3.8 ...

Tierzuchtgesetz (TierZG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3294; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18
§ 14 TierZG Verwendung des Samens (vom 01.04.2012)
... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...
§ 16 TierZG Verwendung von Eizellen und Embryonen (vom 01.04.2012)
... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...

Tierzuchtorganisationsverordnung (TierZOV)
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 1039; aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
§ 1 TierZOV Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person (vom 01.04.2012)
... oder Ausbildungsnachweise wird von der zuständigen Behörde nach den §§ 9 bis 16 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes festgestellt; § 17 des ...