Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2022 aufgehoben
§ 13 Bericht
1Die Bundesregierung legt einen Bericht zu den gewonnenen Erfahrungen, den wirtschaftlichen Auswirkungen sowie zu daraus abgeleiteten rechtlichen oder regulatorischen Fragestellungen vor. 2Der Bericht wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
interne Verweise
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