- 1.
- aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringt oder
- 2.
- aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung in einen Staat verbringt, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist,
und keiner Genehmigung nach
§ 12 Absatz 1 oder 2 bedarf, hat die Verbringung der nach
§ 188 Absatz 1 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes zuständigen Behörde elektronisch anzumelden.
2Das Verfahren der elektronischen Anmeldung bestimmt die nach
§ 188 Absatz 1 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes zuständige Behörde.
3Der im Verfahren der elektronischen Anmeldung erzeugte Ausdruck des Anmeldeformulars ist den Zollbehörden bei der Zollabfertigung als Nachweis der elektronischen Anmeldung vorzulegen.
- 1.
- bis zu 1 Kilogramm Uran, das auf 10 Prozent oder mehr, jedoch weniger als 20 Prozent an Uran-235 angereichert ist, oder
- 2.
- weniger als 10 Kilogramm Uran, das auf weniger als 10 Prozent an Uran-235 angereichert ist,
aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringt, hat die Verbringung abweichend von
§ 3 Absatz 1 des Atomgesetzes nach Absatz 1 anzumelden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 14 StrlSchV Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung (vom 16.01.2024) ... 3 Absatz 1 des Atomgesetzes oder § 12 dieser Verordnung bedarf und keine Anmeldung nach § 13 dieser Verordnung hat vorzunehmen, wer 1. einen der in Anlage 3 Teil E genannten Stoffe ... verbringt. (1a) Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 oder 2 und eine Anmeldung nach § 13 sind nicht erforderlich, soweit eine Genehmigung nach § 3 Absatz 1 des Atomgesetzes vorliegt, ... eine Verbringung nach § 12 Absatz 1 oder 2 erstreckt. (2) Die §§ 12 und 13 dieser Verordnung gelten nicht für die Verbringung durch die Bundeswehr. (3) ...
§ 184 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024) ... Strahlenquelle oder einen sonstigen radioaktiven Stoff verbringt, 2. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt oder 3. entgegen § 13 Absatz 3 eine Vorsorge nicht oder nicht richtig ...
V. v. 30.04.2009 BGBl. I S. 1000; zuletzt geändert durch Artikel 241 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung ... nicht erforderlich." 4. § 12 Absatz 3 wird aufgehoben. 5. § 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... „(1a) Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 oder 2 und eine Anmeldung nach § 13 sind nicht erforderlich, soweit eine Genehmigung nach § 3 Absatz 1 des Atomgesetzes vorliegt, ... „Der Flug umfasst auch die aufgewendete Zeit für die Positionierung nach § 13 Satz 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät ... „Der Flug umfasst auch die aufgewendete Zeit für die Positionierung nach § 13 Satz 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für ...