Artikel 13 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des De-Mail-Gesetzes


Artikel 13 ändert mWv. 1. Dezember 2021 DeMailG § 7, § 15

(FNA 206-4)

Das De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 4 werden die Wörter „§ 47 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 18 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

2.
In § 15 Satz 1 werden nach den Wörtern „des Telekommunikationsgesetzes" die Wörter „, des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" eingefügt.



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