(1) Im Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Grundlagen des digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 2.
- Rollen und Verantwortlichkeiten in einem digitalen Informationsmodell zu erläutern,
- 3.
- Bauteilinformationen auftragsbezogen aufzubereiten, 4. den Lebenszyklus eines Bauwerks darzustellen,
- 5.
- Chancen und Risiken eines digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 6.
- fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und
- 7.
- qualitätssichernde Maßnahmen anzuwenden.
(2) 1Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.